DE3418912C2 - Verfahren zum Umgruppieren digitaler Informationsdaten für eine Fehlerermittlung und/oder -korrektur - Google Patents

Verfahren zum Umgruppieren digitaler Informationsdaten für eine Fehlerermittlung und/oder -korrektur

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DE3418912C2
DE3418912C2 DE3418912A DE3418912A DE3418912C2 DE 3418912 C2 DE3418912 C2 DE 3418912C2 DE 3418912 A DE3418912 A DE 3418912A DE 3418912 A DE3418912 A DE 3418912A DE 3418912 C2 DE3418912 C2 DE 3418912C2
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Umgruppieren digitaler Informationsdaten verschiedener Wortlängen in eine für die Fehlerermittlung und/oder Fehlerkorrektur geeignete Anordnung, das angewandt wird, um beispielsweise ein Audio-PCM-Signal auf einem Magnetband mittels eines rotierenden Kopfes aufzuzeichnen.
Zur Fehlerermittlung oder Codierung von Fehlerkorrekturcodes in den Längs- und Querrichtungen von digitalen Informationsdaten sind diese entsprechend einer Matrix angeordnet. Für den Fall der Übertragung dieser Codes je Spalte und für die Decodierung der betreffenden Codes auf der Empfangsseite ist in Betracht gezogen worden, daß die Fehlerermittlung durch einen ersten Fehlerdetektorcode je Spalte durchgeführt wird, wobei als Ergebnis dieser Maßnahme ein Zeiger erzeugt wird. Die Daten und der Zeiger der jeweiligen Spalte werden in einem Speicher gespeichert. Sodann wird die Fehlerkorrektur je Zeile mittels eines zweiten Fehlerkorrekturcodes unter Bezugnahme auf diesen Zeiger ausgeführt.
Die Anzahl der Quantisierungsbits des Audio- bzw. Ton-PCM-Signals kann sich in Abhängigkeit von den Zielen der Anwendung des Audio-PCM-Signal-Aufzeichnungs-/ Wiedergabegerätes ändern. Um das Audiosignal mit hoher Qualität aufzuzeichnen und wiederzugeben, wird nämlich die Abtastfrequenz fs auf 48 kHz festgesetzt, und die Anzahl der Quantisierungsbits wird auf 16 Bits festgelegt. Um das Sprachsignal bei einer Konferenz od. dgl. aufzuzeichnen und wiederzugeben, wird die Abtastfrequenz fs auf 32 kHz festgelegt, und die Anzahl der nichtlinearen Quantisierungsbits wird auf 12 Bits festgelegt. Wenn die Abtastfrequenz niedrig ist, ermöglicht dies die Durchführung der Aufzeichnung und Wiedergabe bei der halben Geschwindigkeit der normalen Laufgeschwindigkeit des Magnetbandes (d. h. der normalen bzw. Standard-Drehzahl des rotierenden Kopfes), so daß diese Maßnahme wirksam ist, um den Verbrauch eines Magnetbandes als Aufzeichnungsträger zu verringern.
Es ist erwünscht, daß der Codierer und Decodierer zur Durchführung der obenerwähnten Fehlerermittlung und Fehlerkorrektur durch eine gemeinsame Hardware bezüglich einer Vielzahl von Quantisierungsbits gebildet sind und daß diese Einrichtungen die gleichen bzw. entsprechenden Fehlerkorrekturfähigkeiten sogar in jeglichen Fällen aufweisen.
Aus der DE 31 29 728 A1 ist ein Verfahren und eine Schaltung zur Verarbeitung und Umsetzung von Digitaldaten unterschiedlicher Datenformate bekannt. Die Digitalsignal- Verarbeitungsschaltung ist in der Lage, Digitalsignale mit zwei unterschiedlichen Wortformaten zu verarbeiten, bei denen ein Wort m bzw. n Bit umfaßt (m und n ganzzahlig und m<n), beispielsweise m gleich 16 und n gleich 14 Bit. Die Seriendaten des einen Datenformats mit Wortlänge m (beispielsweise 16 Bit) wird in eine dem anderen Datenformat entsprechende Wortlänge mit jeweils n Bit (beispielsweise 14 Bit) umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt dabei in der Weise, daß im Falle der Verarbeitung der Datenworte mit der größeren Bitzahl m jeweils nur n Bits der Datenworte eines Blocks aneinandergereiht werden und am Ende des Blocks die verbleibenden m-n Rest-Bits eines jeden Datenwortes des Blocks angeordnet werden. Dieses Verfahren weist jedoch den Nachteil auf, daß der gesamte Block nicht gelesen werden kann, wenn sämtlich am Ende des Blocks zusammengefaßten m-n Rest-Bits z. B. in Folge eines Büschelfehlers fehlerhaft sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Umgruppieren digitaler Informationsdaten verschiedener Wortlängen in eine für die Fehlerermittlung und/oder Fehlerkorrektur geeignete Anordnung zu schaffen, wobei das Verfahren zum Verarbeiten einer Vielzahl verschiedener Wortlängen geeignet sein soll und die Fehlerkorrekturfähigkeit durch das Umgruppieren nicht verschlechtert werden soll.
Gelöst wird die vorstehend aufgezeigte Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2-4 angegeben.
Anhand von Zeichnungen wird die Erfindung mit den ihr anhaftenden Merkmalen und Vorteilen nachstehend im einzelnen beispielsweise näher erläutert.
Fig. 1 und 2 zeigen schematische Diagramme zur Veranschaulichung des Aufbaus von Information- und Fehlerkorrekturcodes in einem Segment.
Fig. 3A bis 3E zeigen schematische Diagramme, die zur Beschreibung der Fehlerkorrekturoperation gemäß einer Ausführungsform der Erfindung herangezogen werden.
Fig. 4 zeigt ein schematisches Diagramm, welches für die Beschreibung einer geradzahligen/ungeradzahligen Verschachtelung benutzt wird.
Fig. 5A bis C zeigt ein schematisches Diagramm, welches für die Beschreibung einer weiteren Ausführungsform der Erfindung herangezogen wird.
Fig. 6 zeigt in einem Blockdiagramm eine Schaltungsanordnung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 7 zeigt in einem Blockdiagramm den Aufbau eines Beispiels einer Bitanordnungsschaltung.
Fig. 8, 9, 10A bis 11B zeigen in schematischen Diagrammen praktischere Aufbauformen von Codes gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 12A, B zeigen in einem schematischen Diagramm ein Format von Aufzeichnungsdaten gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 13 zeigt in einem Blockdiagramm eine Aufzeichnungs-/ Wiedergabeschaltung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
Fig. 14 zeigt ein schematisches Diagramm, welches zur Beschreibung einer weiteren Ausführungsform der Erfindung herangezogen wird.
Nunmehr werden die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung im einzelnen beschrieben.
Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dient dem Zweck, ein Audio-PCM-Signal mittels eines rotierenden Kopfes auf einem Magnetband aufzuzeichnen. Fig. 1 zeigt den Aufbau eines Codes des Audio-PCM-Signals und die Redundanzdaten von Fehlerkorrekturcodes, die in einem Segment aufgezeichnet werden, welches beispielsweise mit dem rotierenden Kopf durch die Abtastung zu einem Zeitpunkt bzw. innerhalb einer Zeitspanne zu bilden ist.
In Fig. 1 umfaßt ein Block jede Zeile in der vertikalen Richtung, und M Blöcke sind in der horizontalen Richtung angeordnet. Das Audio-PCM-Signal in einem Block umfaßt N Wörter, so daß die Matrix aus insgesamt (N×M) Worten aufgebaut ist. Ein Fehlerdetektorcode C1 ist in jedem Block in der vertikalen Richtung einer derartigen zweidimensionalen Anordnung bzw. Matrix dieses Audio-PCM-Signals hinzuaddiert, während ein Fehlerkorrekturcode C2 in der horizontalen Richtung des jeweiligen Blockes hinzuaddiert ist. Ein Prüfcode P aus n Worten dieses Fehlerdetektorcodes C1 ist in jedem Block enthalten, und der betreffende Fehlerdetektorcode C1 ist ebenfalls im Hinblick auf einen Prüfcode Q aus m Worten des Fehlerkorrekturcodes C2 codiert.
Die obigen Fehlerkorrekturcodes werden auf dem Magnetband sequentiell von dem nullten Block aus aufgezeichnet. Das von dem Magnetband wiedergegebene Signal wird zunächst einer Fehlerermittlung in jedem Block durch den Fehlerdetektorcode C1 unterzogen. Die Fehlerermittlung wird auf einer Blockeinheitsbasis ausgeführt. Als Ergebnis dieser Ermittlung wird ein für das Vorhandensein/ Fehlen eines Fehlers kennzeichnender Zeiger für jeden Block erzeugt. So werden beispielsweise, wie dies die schraffierten Teile in Fig. 2 veranschaulichen, die nullten und i-ten Blöcke als Blöcke ermittelt, in denen Fehler vorhanden sind. Die Fehlerkorrektur durch den Fehlerkorrekturcode C2 wird in der horizontalen Richtung unter Heranziehung der Fehlerstelle ausgeführt, auf die dieser Zeiger hinzeigt.
Die Wortanzahl N eines Blockes des zuvor angegebenen Fehlerdetektorcodes C1 ist die Anzahl in dem Fall, daß die Wortlänge der Audio-PCM-Daten l1 Bits, z. B. 16 Bits, beträgt. Sogar in dem Fall, daß die Wortlänge der Audio-PCM-Daten gegeben ist mit l2 Bits, z. B. mit 12 Bits, wird ebenfalls eine entsprechende Verarbeitung mit l1 Bits bezüglich der Fehlerkorrekturcodierung ausgeführt. In diesem Falle ist die Größe einer zweidimensionalen Ebene, bei der C1 und C2 codiert sind, nämlich die Anzahl sämtlicher Bits bezüglich beider Wortlängen von l1 und l2 gleich. Demgemäß weisen die Daten eines Blockes als eine Codefolge des Fehlerdetektorcodes C1 eine Länge von (N×l1) Bits auf, während die Daten einer Codefolge des Fehlerkorrekturcodes C2 eine Länge von (M×l1) Bits aufweisen.
Wenn angenommen wird, daß die fortlaufenden PCM-Daten sequentiell in der Richtung der C2-Folge von der ersten Zeile der in Fig. 1 dargestellten zweidimensionalen Matrix aus angeordnet sind, dann wird eine Vielzahl von in einer Codefolge des Fehlerdetektorcodes C1 enthaltenen Worten nicht zu fortlaufenden Worten werden. Wenn beispielsweise die PCM-Daten von der ersten Zeile in der horizontalen Richtung derart aufeinanderfolgend angeordnet sind, daß die 16-Bit-Datenworte W0, W1, W2 . . . oder die 12-Bit-Datenworte W′0, W′1, W′2 . . . vorhanden sind, dann sind die Worte von (W0, WM, W2M . . .) in dem nullten Block im Falle von 16 Bits enthalten, während die Worte von (W′0) und ein Teil von W′1; W′(4/3) M und ein Teil von W′ (4/3) M+1 . . . in dem nullten Block im Falle von 12 Bits enthalten sind. Wenn der nullte Block als Fehler ermittelt wird, dann wird demgemäß dieses Fehlerwort auf einer Worteinheitsbasis verteilt, wie dies in Fig. 3A veranschaulicht ist.
Es sei angenommen, daß die Fehlerermittlung des Fehlerdetektorcodes C1 unter Heranziehung von l1 Bits als eine Einheit durchgeführt wird, wenn ein entsprechender Fehler hervorgerufen wird, wie dies aus Fig. 3A und 3B ersichtlich sein dürfte. Der Fehler wird als Zweiwortfehler in dem Fall ermittelt, daß die Wortlänge 12 Bits beträgt. So werden beispielsweise zwei Worte von W′0 und W′1 als Fehlerwörter in Übereinstimmung mit dem Fehlerwort eines Wortes W0 ermittelt. Dies bedeutet, wenn die Wortlänge l1 Bits beträgt, daß die zweifache Anzahl der Wörter nicht verwendet werden könnten. Falls eine Symbollänge des Fehlerdetektorcodes C1 bezüglich jeder Wortlänge geändert wird, wird ein derartiges Problem nicht hervorgerufen; der Codierer und der Decodierer können jedoch in einem solchen Fall nicht durch eine gemeinsame Ausbildung realisiert werden.
Demgemäß wird bei der vorliegenden Erfindung eine Länge dieses einen Blockes auf einen Wert festgelegt, der ein ganzzahliges Vielfaches des kleinsten gemeinsamen Vielfachen L der Wortlängen l1 und l2 ist.
Dies bedeutet, daß - wie dies in Fig. 3C veranschaulicht ist - eine Länge einer Codefolge bei einem Wert ausgewählt wird, der beispielsweise das dreifache des kleinsten gemeinsamen Vielfachen L ist. In den Fällen von 16 Bits und 12 Bits beträgt L = 48 Bits, und z. B. 9 Worte mit jeweils einer Wortlänge von 16 Bits sind in einem Block enthalten. Demgegenüber sind z. B. 12 Worte mit jeweils einer Wortlänge von 12 Bits in einem Block enthalten. Darüber hinaus sind beispielsweise die benachbarten Worte der Audio-PCM-Daten als drei oder vier Worte angeordnet, die in diesem kleinsten gemeinsamen Vielfachen L enthalten sind.
Es sei nunmehr angenommen, daß die Audio-PCM-Daten der in Fig. 2 dargestellten zweidimensionalen Matrix eine solche Anordnung aufweisen, daß jeweils zwei Worte die fortlaufenden Daten in jedem Block bezüglich der 16- Bit-Daten darstellen und daß diese Worte auf einer Block-Einheitsbasis verschachtelt sind. Es sei ferner angenommen, daß derartige Audio-PCM-Daten wieder in eine Datenfolge entsprechend der ursprünglichen Folge angeordnet werden. Es wird sodann der Fall erläutert werden, daß der nullte Block als fehlerhaft bzw. als Fehlerblock mittels des Fehlerdetektorcodes C1 unter derartigen Bedingungen ermittelt wird. Diese Daten, die als Fehler bzw. fehlerhaft ermittelt wurden, weisen eine solche Verteilung auf, wie dies durch die schraffierten Bereiche in Fig. 3D veranschaulicht ist. Wenn die Wortlänge 16 Bits beträgt, tritt nämlich der Fehler auf, der eine Gruppe von drei fortlaufenden Worten als eine Einheit aufweist. Einerseits wird im Falle der Wortlänge von 12 Bits der Fehler mit einer Gruppe von vier fortlaufenden Worten als eine Einheit auftreten. Die Fig. 3E zeigt in einem vergrößerten Diagramm diese eine Einheit, in der die fortlaufenden drei Worte W0, W1 und W2 jeweils eine Wortlänge von 16 Bits aufweisen und die Fehlerworte sind. In Übereinstimmung damit werden die fortlaufenden vier Worte W′0, W′1, W′2 und W′3 mit jeweils einer Wortlänge von 12 Bits zu den Fehlerworten.
Wenn der nullte Block als Fehler bzw. fehlerhaft ermittelt wird und wenn die Fehlerkorrektur in entsprechender Weise in beiden Fällen von 16-Bit-Worten und 12-Bit-Worten unmöglich ist, dann können somit die Daten von 9 Worten bzw. 12 Worten nicht verwendet werden, so daß es erforderlich ist, diese Daten zu interpolieren. Im allgemeinen beträgt die Anzahl der Worte, die dann nicht verwendet werden können, wenn eine Wortlänge l2 Bits umfaßt, daß (l1/l2)-fache der Anzahl der Worte, die nicht verwendet werden können, wenn eine Wortlänge l1 Bits aufweist.
Andererseits werden, wie dies aus den Fig. 3B und 3E ersichtlich sein dürfte, bei dem obigen Verfahren sowohl das ungeradzahlige Wort W2n+1 (oder W′2n+1) als auch das geradzahlige Wort W2n (oder W′2n) in einer Wortreihe enthalten sein.
Wenn das Audio-PCM-Signal als eine Schrägspur unter Verwendung eines rotierenden Kopfes aufgezeichnet wird, wird eine Reihe von ungeradzahligen Worten bzw. Wörtern und eine Reihe von geradzahligen Worten bzw. Wörtern in der vorderen Hälfte der Spur bzw. in der hinteren Hälfte der betreffenden Spur aufgezeichnet. Sogar dann, wenn das Audio-PCM-Signal in der Längsrichtung des Magnetbandes mittels eines feststehenden Kopfes aufgezeichnet wird, wie dies in Fig. 4 veranschaulicht ist, wird eine Reihe von ungeradzahligen Worten und eine Reihe von geradzahligen Worten abschnittsweise derart aufgezeichnet, daß die Aufzeichnungsstellen der benachbarten beiden Worte um lediglich D voneinander in Abstand vorgesehen sind. Dieses Verfahren wird als Verfahren mit geradzahliger/ungeradzahliger Verschachtelung bezeichnet, wobei sogar in dem Fall, daß ein Burstfehler infolge eines Aussetzers od. dgl. bei der Wiedergabe auftritt, die Möglichkeit vorhanden ist, eine Interpolation durch einen Mittelwert der Worte fehlerfrei vorzunehmen, die vor und hinter dem Fehlerwort liegen. Wenn die ungeradzahligen und geradzahligen Worte des Audio-PCM-Signals in einem Block enthalten sind, welches als die ungeradzahligen Worte verarbeitet wird, dann wird jedoch, wie oben erwähnt, sogar in dem Fall, daß die ungeradzahlige/geradzahlige Verschachtelung durchgeführt wird, die Fehlerkorrekturfähigkeit merklich verschlechtert.
Demgemäß werden bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung - in dem Fall, daß M = 12 Bits und N = 16 Bits und k = 2 vorliegen - die Audio-PCM-Daten in eine Reihe von ungeradzahligen Daten und in eine Reihe von geradzahligen Daten aufgeteilt.
Wie in Fig. 5A veranschaulicht, ist ein PCM-Bandrecorder so ausgelegt bzw. ausgestaltet, daß die Datenfolge aufgezeichnet wird, die in eine Reihe von ungeradzahligen Worten W1, W3, W5, deren jedes 16 Bits umfaßt, und in eine Reihe von geradzahligen Worten W2, W4, W6, deren jedes 16 Bits umfaßt aufgeteilt worden ist. In Übereinstimmung damit wird in dem Fall, daß das Audio-PCM- Signal, dessen eines Wort aus 12 Bits besteht, aufgezeichnet wird, wie dies in Fig. 5B veranschaulicht ist, die Datenfolge bzw. Datensequenz in eine Reihe von ungeradzahligen Worten bzw. Wörtern W′1, W′3, W′5, W′7 und in eine Reihe von geradzahligen Worten bzw. Wörtern W′2, W′4, W′6, W′8 aufgeteilt. Jede Reihe wird einem Zeitintervall von 16 Bits zugeteilt. In diesem Falle werden die 12-Bit-Wörter so aufgeteilt, daß lediglich die ungeradzahligen Wörter in demselben Zeitintervall enthalten sind, wie dies das vergrößerte Diagramm in Fig. 5C veranschaulicht ist. In entsprechender Weise werden die 12-Bit-Wörter so aufgeteilt, daß lediglich die geradzahligen Wörter in demselben Zeitintervall enthalten sind. Nachdem eine derartige Bitanordnung vorgenommen worden ist, führt der PCM-Bandrecorder weitgehend dieselbe Verarbeitung aus wie in dem Fall, daß die Bitanzahl 16 Bits beträgt.
Fig. 6 veranschaulicht die Aufzeichnungs- und Wiedergabeschaltungen in einer weiteren Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung, bei der das analoge Audiosignal einem Eingangsanschluß 1 zugeführt wird. Dieses Audio- bzw. Tonsignal wird in ein Audio-PCM-Signal umgesetzt, von dem ein Wort aus 16 Bits besteht. Die Umsetzung erfolgt mittels eines Analog-Digital-Wandlers 2. Dieses Audio-PCM-Signal wird einem Eingangsanschluß eines Schalterkreises 3 zugeführt. Ein Ausgangsanschluß 4A des betreffenden Schalterkreises 3 ist mit einem Eingangsanschluß eines Aufzeichnungscodierers 5 verbunden, während der andere Ausgangsanschluß 4B mit einem Eingangsanschluß einer digitalen Kompressionsschaltung 6 mit nichtlinearer Kennlinie zugeführt wird.
Der Schaltkreis 3 wählt den Ausgangsanschluß 4A in dem Fall aus, daß die Daten aufgezeichnet werden, von denen die Anzahl der Bits eines Abtastwortes 16 beträgt. Der betreffende Schalterkreis wählt indessen den Ausgangsanschluß 4B in dem Fall aus, daß die Daten aufgezeichnet werden, deren Abtastwort 12 Bits umfaßt. Darüber hinaus wird die Abtastfrequenz zwischen 48 kHz und 32 kHz in Übereinstimmung mit dem Übergang bzw. Umschalten dieses Schalterkreises 3 umgeschaltet. Demgemäß wird im Falle des 16-Bit-Formats die Abtastung bei einer Frequenz von 48 kHz durchgeführt, und das linear quantisierte Audio-PCM-Signal wird, so wie es ist, dem Aufzeichnungscodierer 5 zugeführt. Im Gegensatz dazu werden im Falle des 12-Bit-Formats 16 Bits zu 12 Bits mittels der eine nichtlineare Kennlinie aufweisenden Kompressionsschaltung 6 komprimiert, und diese komprimierten 12-Bit-Daten werden ferner an eine Bitanordnungsschaltung 7 abgegeben. Ein Ausgangssignal der betreffenden Bitanordnungsschaltung 7 wird an den Aufzeichnungscodierer 5 abgegeben.
Fig. 7 zeigt ein Beispiel der Bitanordnungsschaltung 7. Diese Schaltung 7 besteht aus einem Schieberegister 21 mit einem seriellen Eingang und einem parallelen Ausgang sowie aus einem Schieberegister 22 mit einem parallelen Eingang und einem seriellen Ausgang. Das Schieberegister 21 umfaßt 12 Bits × 8 = 96 Bits, und das Schieberegister 22 umfaßt 16 Bits × 6 = 96 Bits. Gemäß Fig. 7 sind die Signalleitungen zwischen den Schieberegistern 21 und 22 auf einer 4-Bit-Einheitsbasis kombiniert.
Das Audio-PCM-Signal, dessen jedes Wort auf 12 Bits komprimiert worden ist, wird von dem Eingangsanschluß 23 dem Schieberegister 21 zugeführt. Ein Schiebetakt wird von einem Anschluß 24 den Schieberegistern 21 und 22 mit einer Rate von einem Impuls pro Bit zugeführt. Ein Parallelausgang dieses Schieberegisters 21 wird zu einem Paralleleingang des Schieberegisters 22. Die Verbindung zwischen diesen Schieberegistern 21 und 22 ist so, wie dies Fig. 7 zeigt. Es sei nunmehr angenommen, daß die Zeitintervalle mit jeweils 16 Bits gegeben sind mit T1 bis T6 und daß diese Zeitintervalle aufeinanderfolgend von der Seite aus beginnen, an der ein Ausgangsanschluß 25 des Schieberegisters 22 vorhanden ist. In diesem Falle wurden die ungeradzahligen Wörter unterteilt und in die Zeitintervalle T1, T3 und T5 eingefügt, wie dies in Fig. 5C veranschaulicht ist, während die geradzahligen Wörter in entsprechende Weise unterteilt und in die Zeitintervalle T2, T4 und T6 eingefügt wurden. Das Schieberegister 22 lädt das Ausgangssignal des Schieberegisters 21 mit einer Rate, so daß ein Laden einmal auf jeweils 8 Wörter erfolgt, deren jedes aus 12 Bits besteht, was bedeutet, daß 96 Bits auf einen Ladeimpuls von einem Anschluß 26 her eingeschoben bzw. verschoben werden. Ein serielles Ausgangssignal wird von dem Schieberegister 22 von dessen Ausgangsanschluß 25 abgenommen.
Überdies sei im Hinblick auf eine Kombinationsschaltungsanordnung unter Verwendung der obenerwähnten Schieberegister angemerkt, daß die Bitanordnungsschaltung 7 durch einen RAM-Speicher, d. h. durch einen Schreib-Lese-Speicher, gebildet sein kann, dessen Steuerschaltung weiter unten noch erwähnt werden wird.
Der Aufzeichnungscodierer 5 codiert die Fehlerkorrekturcodes unter Verwendung von 16 Bits als ein Wort; er führt die geradzahlige/ungeradzahlige Verschachtelung zur Trennung der entsprechenden Aufzeichnungsplätze der benachbarten ungeradzahligen Daten und geradzahligen Daten durch. Ein Ausgangssignal dieses Aufzeichnungscodierers 5 wird einem Magnetkopf 10 über einen Aufzeichnungsverstärker 8 und einen Aufzeichnungs-/Wiedergabe-Umschalter 9 zugeführt. Das Audio-PCM-Signal, dessen Fehlerkorrekturcodes codiert wurden, wird auf einem Magnetband (nicht dargestellt) in dessen Längsrichtung mittels des Magnetkopfes 10 aufgezeichnet. Die Abtastfrequenz wird auf einen niedrigen Wert gelegt, und die Bitanzahl wird von 16 Bits auf 12 Bits vermindert, so daß die Menge der Aufzeichnungsdaten um die Hälfte reduziert ist. Die Laufgeschwindigkeit des Magnetbandes ist ebenfalls um die Hälfte reduziert.
Es ist ferner möglich, eine Mehrspurmethode anzuwenden, wodurch eine Vielzahl von Spuren in Richtung der Breite des Magnetbandes vorgesehen ist, oder es kann ein Aufzeichnungsverfahren unter Anwendung eines rotierenden Kopfes angewandt werden.
Auf die Wiedergabe hin wird das von dem Magnetkopf 10 wiederzugebende Signal einer Taktwiedergewinnungsschaltung 12 über den Aufzeichnungs-/Wiedergabe-Umschaltkreis 9 und über einen Wiedergabeverstärker 11 zugeführt. Die Taktwiedergewinnungsschaltung 12 ist durch eine PLL-Schaltung, d. h. durch eine phasenstarre Regelschaltung gebildet, um einen Bittakt zu erzeugen, der mit dem Wiedergabesignal synchronisiert ist. Der reproduzierte Bittakt wird für die Datenverarbeitung auf die Wiedergabe hin benutzt. Das Wiedergabesignal, welches an einem Ausgang der Taktwiedergewinnungsschaltung 12 auftritt, wird einem Wiedergabedecoder 13 zugeführt. In dem Wiedergabedecoder 13 erfolgt eine Entschachtelung, um die ungeradzahligen Daten und die geradzahligen Daten, die an gesonderten Stellen aufgezeichnet worden sind, in die ursprüngliche Reihenfolge wieder zurückzubringen, und außerdem wird die Fehlerkorrektur ausgeführt. Die Größe der Fehler, die durch die anzuwendenden Fehlerkorrekturcodes korrigiert werden können, differieren voneinander. Als Fehlerkorrekturcodes können Reed-Solomon-Codes, einfache Paritätscodes, Nachbarcodes etc. angewandt werden. Diese Codes können als eine Form von Produktcodes kombiniert oder zusammen mit den CRC-Codes für eine Fehlerermittlung herangezogen werden.
Das Audio-PCM-Signal, welches in die ursprüngliche Zeitfolge zurückgebracht worden ist, wird als Ausgangssignal des Wiedergabedecoders 13 abgegeben. Dieses Wiedergabesignal wird einem Schaltkreis 14 zugeführt. Ein Ausgangsanschluß 15A dieses Schaltkreises 14 ist mit einem Eingangsanschluß einer Fehlerkorrekturschaltung 18 verbunden, und der andere Ausgangsanschluß 15B ist mit einem Eingangsanschluß einer Bit-Wiederanordnungs- bzw. -Neuordnungsschaltung 16 verbunden. Der Schaltkreis 14 wählt den Ausgangsanschluß 15A in dem Fall aus, daß die Bitanzahl des Abtastwortes 16 beträgt; er wählt indessen den Ausgangsanschluß 15B dann aus, wenn die Bitanzahl 12 beträgt. Diese Schaltoperation des Schaltkreises 14 wird automatisch ausgeführt, beispielsweise durch Abholen eines Format-Unterscheidungssignals, welches auf Wiedergabe hin dem Aufzeichnungssignal hinzuaddiert wird.
Die Bit-Neuordnungsschaltung 16 dient dazu, das in jeden Zeitintervall eingefügte 16-Bit-Wort in das 12-Bit- Wort zurückzuführen. Diese Bit-Neuordnungsschaltung 16 ist so ausgebildet, daß sie die entgegengesetzte Eingangs-/ Ausgangs-Beziehung zu der in Fig. 5 dargestellten Bit-Anordnungsschaltung 7 aufweist und daß der Ladeimpuls dem Schieberegister 21 zugeführt wird. Ein Ausgangssignal der Bit-Neuordnungsschaltung 16 wird einer digitalen Dehnungsschaltung 17 mit nichtlinearer Kennlinie zugeführt. Diese mit nichtlinearer Dehnung arbeitende Dehnungsschaltung 17 führt die Dehnung aus, welches komplementär zu der Kompression erfolgt, die mittels der eine nichtlineare Kennlinie aufweisenden Kompressionsschaltung 6 durchgeführt wird, so daß das Audio-PCM-Signal, dessen jedes Wort aus 16 Bits besteht, als Ausgangssignal dieser Dehnungsschaltung auftritt.
Das Ausgangssignal der nichtlinearen Dehnungsschaltung 17 wird der Interpolationsschaltung 18 zugeführt. Die Interpolationsschaltung 18 führt die Interpolation aus, indem ein Mittelwert benutzt wird, wenn die Wörter vor und hinter dem Fehlerwort richtig sind; sie führt indessen die Operation des Festhaltens des vorderen Wertes oder des hinteren Wertes lediglich dann aus, wenn lediglich eines der Wörter vor und hinter dem Fehlerwort richtig ist. Ein Ausgangssignal der betreffenden Interpolationsschaltung 18 wird einem Digital-/Analog-Wandler 19 zugeführt, so daß von einem Ausgangsanschluß 20 das analoge Audiosignal abgenommen wird.
Auf die Wiedergabe hin wird der Schaltkreis 14 in Übereinstimmung mit dem Format der Wiedergabedaten umgeschaltet, und die Lauf- bzw. Transportgeschwindigkeit des Magnetbandes wird ebenfalls in Übereinstimmung mit dem betreffenden Format bestimmt.
Wie bei dem oben beschriebenen weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Bit-Neuordnungsschaltung 16 für die Umsetzung der 16-Bit-Wörter in die 12-Bit-Wörter an der Stufe nach der Fehlerkorrektur und vor der Fehlerkompensation eingefügt. Der Grund hierfür liegt darin, daß die mittels des Wiedergabedecoders 13 auszuführende Fehlerkorrektur die Verarbeitung darstellt, bei der 16 Bits als ein Wort verwendet werden, und daß dann, wenn die Fehlerkorrektur erfolgt ist, die Daten vollständig in die ursprünglichen Daten zurückgeführt sind. Im Unterschied dazu handelt es sich bei der mittels der Interpolationsschaltung 18 auszuführenden Kompensation um die arithmetische Operationsverarbeitung, bei der ein Wortwert selbst die Bedeutung hat.
Ein praktischeres Ausführungsbeispiel gemäß der vorliegenden Erfindung wird noch weiter beschrieben werden. Das Signal in dem L-Kanal und das Signal in dem R-Kanal innerhalb der Zweikanal-Audio-Signale wird mit der Abtastfrequenz von 48 kHz abgetastet, so daß die jeweils 16 Bits aufweisenden Wörter Li und Ri gebildet sind. Eine einem Segment entsprechende zweidimensionale Matrix ist durch 720 Wörter von L0 bis L719 und durch 720 Wörter von R0 bis R719 gebildet.
Diese Anordnungs- bzw. Darstellungsmethode wird unter Bezugnahme auf Fig. 8 erläutert werden. Die Fig. 8 veranschaulicht dabei eine Matrix eines Kanals, beispielsweise des L-Kanals, und die Wortnummern 0 bis 719 sind in das Diagramm eingetragen. Dabei sind 48 Blöcke in dieser Matrix vorhanden, und die Blocknummern 0 bis 47 werden den entsprechenden Blöcken hinzuaddiert; jeweils 15 Wörter werden in den jeweiligen Block eingefügt. Die Daten dieser Blöcke werden sequentiell auf dem Magnetband von dem nullten Block aus aufgezeichnet.
Das Fehlerwort, welches unter den Fehlerwörtern nicht korrigiert werden kann, die durch Fehler bei der Aufzeichnung und Wiedergabe hervorgerufen werden, wird durch die korrekten Wörter vor und hinter dem betreffenden Fehlerwort interpoliert. Wie zuvor erwähnt, werden zur Vornahme dieser Interpolation die Aufzeichnungsplätze der geradzahlig bezeichneten PCM-Daten und der ungeradzahlig bezeichneten PCM-Daten im jeweiligen Kanal voneinander entfernt gehalten. Deshalb sind die geradzahligen Daten L0, L2, L4 . . . L718 in 24 Blöcken mit den Blocknummern 0 bis 23 angeordnet, während die ungeradzahligen Daten L1, L3, L5 . . . L719 in 24 Blöcken mit den Blocknummern 24-47 angeordnet sind.
Die PCM-Daten sind in dem jeweiligen Block 0-23 so verteilt, daß die benachbarten drei Wörter in dieser Datenfolge, die geradzahlige Zahlen tragen, als eine Einheit angeordnet sind. Demgegenüber sind die PCM-Daten in jedem Block 24-47 so verteilt, daß die benachbarten drei Wörter in der betreffenden Datenfolge, welche ungeradzahlige Zahlen trägt, als eine Einheit angeordnet sind. Wenn die geradzahlig bezeichneten Daten beispielsweise diskutiert werden, dann sind drei Wörter L0, L2, L4 in dem nullten Block angeordnet, und drei Wörter L6, L8 und L10 sind in dem ersten Block angeordnet. Auf diese Weise sind die Daten in der entsprechenden Weise verteilt, und drei Wörter von L138, L140, L142 sind daher in dem 23. Block untergebracht. Sodann sind drei Wörter von L144, L146, L148 wieder in dem nullten Block angeordnet. Durch wiederholtes Ausführen dieser Operationen sind die geradzahlig bezeichneten PCM-Daten von insgesamt 360 Wörtern von L0 bis L718 angeordnet. Darüber hinaus sind die ungeradzahlig bezeichneten PCM-Daten ebenfalls in derselben Art und Weise wie oben beschrieben angeordnet, so daß jeweils drei benachbarte Wörter als eine Einheit angeordnet sind. In einer derartigen Anordnung bzw. Matrix sind drei Wörter in jedem Block einander benachbart, und die jeweils drei derartige Wörter umfassenden Gruppen können voneinander getrennt sein.
Ferner weist der andere Kanal, der R-Kanal die entsprechende bzw. ähnliche Anordnung auf, wie sie in Fig. 8 gezeigt ist.
Andererseits werden in dem Fall, daß ein Wort aus 12 Bits besteht, wie dies in Fig. 9 veranschaulicht ist, die Daten von vier Wörtern in den Datenbereich von drei Wörtern eingefügt, wenn ein Wort aus 16 Bits besteht, und zwar sogar im Hinblick auf die Wörter L′i und R′i in dem jeweiligen Kanal. So werden beispielsweise die Daten der 12-Bit-Wörter mit den Wortnummern 0, 2, 4 und 6 in den Datenbereich der 16-Bit-Wörter mit den Wortnummern 0, 2 und 4 eingefügt.
Darüber hinaus ist bei einer Ausführungsform der Erfindung mit Rücksicht darauf, daß die Codierungsverarbeitung unter Verwendung von acht Bits als ein Symbol durchgeführt wird, ein Wort in die höherwertigen acht Bits und in die niederwertigen acht Bits unterteilt. Die Fig. 10A und 10B veranschaulichen den gesamten Codeaufbau, einschließlich der PCM-Daten in den L- und R- Kanälen, welche die in Fig. 8 dargestellte grundsätzliche Anordnung sowie die Prüfcodes des jeweiligen Fehlerdetektorcodes C1 und des Fehlerkorrekturcodes C2 aufweisen. In Fig. 10A und 10B ist mit einem angehängten A ein Symbol der höherwertigen acht Bits bezeichnet, und mit einem angehängten B ist ein Symbol von niederwertigen acht Bits bezeichnet.
Generell sind in Bandrecordern mit einem rotierenden Kopf die Kontaktbedingungen zwischen dem rotierenden Kopf und dem Magnetband an dem Kantenbereich, wo der Gleitkontakt zwischen den betreffenden Elementen begonnen wird, und dem Endteil, an dem der Gleitkontakt zwischen den betreffenden Elementen aufhört, schlecht, so daß dies ein Ansteigen der Fehlerrate bewirkt. Demgemäß sind das Prüfcodesymbol Q des Fehlerkorrekturcodes C2 und das Prüfcodesymbol P des Fehlerdetektorcodes C1 bezüglich dieses Vorgangs wiederholt in Blöcken mit den Blockadressen 0 bis 15 (Fig. 10A) und in den Blöcken mit den Blockadressen 112-127 (Fig. 10B) angeordnet, die diesen Kantenbereichen entsprechen. Die Audio-PCM-Daten und das sich darauf beziehende Prüfcodesymbol P sind in den Blöcken mit den Blockadressen 16-111 entsprechend dem mittleren Bereich angeordnet. Es ist ferner möglich, das Prüfcodesymbol Q und das Prüfcodesymbol P des hierauf sich beziehenden Fehlerdetektorcodes C1 im mittleren Bereich anzuordnen bzw. unterzubringen, und die geradzahlig bezeichneten Audio-PCM-Daten und die ungeradzahlig bezeichneten Audio-PCM-Daten in den Bereichen auf beiden Seiten unterzubringen bzw. festzulegen.
Der Fehlerdetektorcode C1 ist durch die Reed-Solomon- Codes über GF (2⁸) von (32, 30) gegeben, und die Codefolge weist eine 2-Block-Vervollständigungs-Verschachtelung auf, die Fehler der Blockadressen sicher zu ermitteln gestattet. So wird beispielsweise der Fehlerdetektorcode C1 im Hinblick auf 30 Symbole Q00, Q02, Q04, Q06 . . . Q028, Q01, Q03 . . . Q025, Q027, Q029 codiert; diese Symbole liegen unter den geradzahlig bezeichneten Adressen in den Blöcken der jeweiligen Blockadressen 0 und 1, und die Prüfcodesymbole P00 und P01 werden hinzuaddiert. In entsprechender Weise wird bezüglich der Blockadressen 16 und 17 eine Codefolge des Fehlerdetektorcodes C1 durch 32 Symbole L0A, L0B, L2A, L2B . . . L290A, L290B, L292A, L292B . . . L580A, L580B, P160, P161 gebildet, die in den geradzahlig bezeichneten Adressen in den Blöcken der jeweiligen Blockadresse untergebracht sind. Zusätzlich ist eine Codefolge des Fehlerdetektorcodes C1 durch 32 Symbole R0A, R0B . . . R290A, R290B . . . R580A, R580B, P170, P171 gebildet, welche unter den ungeradzahlig bezeichneten Adressen in den Blöcken der Blockadressen 16 und 17 liegen.
Andererseits wird im Falle der 12-Bit-Daten der Codierungsvorgang unter Verwendung von 16 Bits als ein Symbol ausgeführt, so daß ein Wort in sechs höherwertige Bits und in sechs niederwertige Bits unterteilt ist.
Die Fig. 11A und 11B zeigen ein Beispiel entsprechend einem Teil der Fig. 10A. Die Fehlerprüfcodesymbole P und Q der Fehlerdetektorcodefolge C1 und der Fehlerkorrekturcodefolge C2 können auf einer 8-Bit-Einheitsbasis verarbeitet werden. In einem solchen Fall wird kein Problem hervorgerufen.
Demgemäß wird die Codierung des Fehlerdetektorcodes C1 bezüglich 30 Symbole Q00, Q02, Q04, Q06 . . . Q028, Q029, Q01, Q03 . . . Q025, Q027 ausgeführt, welche unter den geradzahlig bezeichneten Adressen in den Blöcken der jeweiligen Blockadressen von beispielsweise 0 und 1 liegen; die Prüfcodesymbole von P00 und P01 werden hinzuaddiert. Darüber hinaus wird eine Codefolge bzw. Codesequenz des Fehlerdetektorcodes C1 durch 42 Symbole L′0A, L′0B, L′2A, L′2B . . . L′384A, L′384B, L′386A, L′386B . . . L′774A, L′774B, P160, P161 gebildet, die in den geradzahlig bezeichneten Adressen in den Blöcken der jeweiligen Blockadressen 16 und 17 liegen. Diese Symbole sind ebenfalls dem R-Kanal ähnlich.
Aus diesem Beispiel dürfte ersichtlich sein, daß in den in Fig. 10A, 10B, 11A und 11B gezeigten Codedarstellungen bzw. Codeaufbauten zwei Symbole, welche dasselbe Wort bilden, in derselben Codesequenz des Fehlerdetektorcodes C1 enthalten sind. Der Grund hierfür liegt darin, daß in den Fällen, in denen diese Codesequenz als fehlerhaft ermittelt wird und in denen der betreffende Fehler durch den Fehlerkorrekturcode C2 nicht korrigiert werden kann, dieses Fehlerwort durch 15 Wörter (im Falle von 16 Bits) oder durch 20 Wörter (im Falle von 12 Bits) interpoliert werden kann.
Darüber hinaus sind die Daten in einem Kanal innerhalb der Daten zweier Kanäle in der Codesequenz des Fehlerdetektorcodes C1 konzentriert. Da die Symbole der sich gegenseitig entsprechenden Symbolnummern in zwei Kanälen alternativ aufgezeichnet sind, wird jedoch kaum der Fall auftreten, daß die Fehler in lediglich einem Kanal konzentriert auftreten, wenn eine Aufzeichnung erfolgt.
Nachstehend ist ein Beispiel der H-Matrix des Fehlerdetektorcodes C1 veranschaulicht.
wobei α irgendein Element über GF (2⁸) ist.
Unter der Annahme, daß die Matrix der Wiedergabedatenfolge aus 32 Symbolen, welche zwei Paritätssymbole umfassen, mit V gegeben ist und daß die transponierte Matrix hierzu mit VT gegeben ist, wird die Decodierung des Fehlerdetektorcodes C1 dadurch vorgenommen, daß zwei Syndrome durch die arithmetische Operation H · VT gebildet werden. Wenn diese beiden Syndrome 0 sind, bedeutet dies, daß kein Fehler ermittelt worden ist. Im anderen Falle bedeutet dies, daß Fehler ermittelt sind. Der Fehlerkorrekturcode C1 ist dem Code eigen, in welchem ein Einzelfehler korrigiert werden kann und in welchem Doppel- oder Mehrfachfehler ermittelt werden können.
Darüber hinaus sind 128 Blöcke in 32 Bereiche unterteilt, deren jeder aus 4 Blöcken besteht; die Codefolge des Fehlerkorrekturcodes C2 ist durch 32 Symbole gebildet, die aus jeweils 4 Blöcken abgeholt werden. Dieser Fehlerkorrekturcode C2 ist durch die Reed-Solomon-Codes über GF (2⁸) von (32, 24) gebildet; es werden acht Prüfcodesymbole im Hinblick auf insgesamt 24 Symbole der Blöcke auf bzw. nach jeweils vier Blöcken gebildet (beispielsweise bei den Blockadressen 16, 20, 24 . . . 104 und 108), und zwar unter den 96 Blöcken mit den Blockadressen von 16 bis 111. Diese Prüfcodesymbole sind zu den Adressen nach jeweils vier Blöcken festgelegt (z. B. unter den Blockadressen 0, 4, 8, 12, 112, 116, 120 und 124).
Dies bedeutet, daß die Verschachtelung von vier Blöcken bezüglich des Fehlerkorrekturcodes C2 durchgeführt wird und daß die Prüfcodesymbole des Fehlerkorrekturcodes C2 in 32 Blöcken der Blockadressen 0 bis 15 und 112 bis 127 liegen bzw. festgelegt sind. Die Prüfcodesymbole des Fehlerdetektorcodes C1 bezüglich dieser Prüfcodesymbole sind jedoch unter den Adressen 30 und 31 in dem Block angeordnet bzw. untergebracht.
Der Fehlerkorrekturcode C2 ist derjenige Code, bei dem ein Vierfachfehler korrigiert werden kann und bei dem in dem Fall, daß die Löschkorrektur unter Verwendung eines Zeigers durchgeführt werden kann, ein Achtfachfehler korrigiert werden kann. Ein Beispiel der H-Matrix des Fehlerkorrekturcodes C2 ist nachstehend angegeben.
Auf diese Art und Weise weisen beide Codes C1 und C2 dieselbe Codelänge von 32 Symbolen auf, so daß dies eine vereinfachte Ausführung einer Hardware ermöglicht. Wenn eine Decodierung erfolgt, wird darüber hinaus die Fehlerermittlung einfach durchgeführt, indem der Fehlerkorrekturcode C1 herangezogen wird. Wenn demgegenüber Fehler ermittelt werden, wird ein Zeiger in seiner Codefolge gesetzt, und die Fehlerkorrektur wird dann unter Verwendung des Fehlerkorrekturcodes C2 durchgeführt. Diese Fehlerkorrektur wird im Hinblick auf jede der Adressen 0 bis 29 in dem Block ausgeführt, so daß die Decodierungsoperationen 30mal ausgeführt werden.
Jeder Block in den in Fig. 10A und 10B dargestellten Matrizen weist ein Datenformat auf, wie es in Fig. 12A veranschaulicht ist. Demgemäß wird ein Blocksynchronisiersignal mit acht Bits (ein Symbol) dem Kopfteil hinzuaddiert, und eine Segmentadresse aus acht Bits sowie eine Blockadresse aus acht Bits werden hinzuaddiert. Sodann wird ein CRC-Code (acht Bits) für eine Fehlerermittlung dieser Segmentadresse und der Blockadresse hinzuaddiert. Ein höchstwertiges Bit der Blockadresse wird dazu herangezogen, eine Unterscheidung der Blockadresse der Daten von der Blockadresse des Subcodes zu treffen. Darüber hinaus sind die Daten der 30 Symbole (Audiodaten oder Prüfcodesymbole Q des Fehlerkorrekturcodes C2) nach diesem CRC-Code angeordnet. Zwei Prüfcodesymbole P des Fehlerkorrekturcodes C1 sind in dem letzten Teil angeordnet.
Andererseits weisen die Daten eines Segmentes, welches von dem rotierenden Kopf wiedergegeben wird, ein Datenformat auf, wie es in Fig. 12B veranschaulicht ist. Bei dieser Ausführungsform wird ein Segment durch den rotierenden Kopf in der Schrägrichtung des Magnetbandes gebildet, welches unter einem Winkel von 84,8° um eine Bandführungstrommel herumgewickelt ist, die einen Durchmesser von 30 mm aufweist. Pilotsignale ATF zum automatischen Nachlaufen der Spur sind in jedem Intervall von 3° in bzw. an beiden Endbereichen und im mittleren Bereich dieses Segments aufgezeichnet. Der Grund dafür, daß die Pilotsignale in diesen drei Bereichen aufgezeichnet werden, besteht darin, eine Gefahr dahingehend zu vermeiden, daß die betreffenden Pilotsignale infolge eines Aussetzens nicht wiedergegeben werden können. Aufgrund des Wiedergabesignals dieser Pilotsignale ATF wird ein Spurlagefehler ermittelt, auf dessen Ermittelung hin ein piezoelektrisches Element gesteuert wird, welches den rotierenden Kopf trägt. Dadurch wird der Spurlagefehler bzw. der Nachlauffehler beseitigt.
Darüber hinaus werden die Daten der Blockadressen bzw. unter den Blockadressen 0-63, wie in Fig. 10a gezeigt, aufeinanderfolgend in einem Winkelbereich von 29,7° aufgezeichnet. Ferner werden die Subcodes von 4 Blöcken, wie Zeitcodes, Anzeigedaten u. dgl., zweifach vor und hinter dem Pilotsignal ATF in dem mittleren Bereich geschrieben. Die Daten unter den Blockadressen 64 bis 127, wie sie in Fig. 10B veranschaulicht sind, werden aufeinanderfolgend in einem Bereich von 29,7° aufgezeichnet. Außerdem bezeichnen in Fig. 12B die Intervalle im Winkel von jeweils 1,5° in den schraffierten Bereichen die Zwischenblockspalten, in denen keine Daten aufgezeichnet sind und in denen Impulssignale mit einer konstanten Frequenz aufgezeichnet sind.
Fig. 13 zeigt den Aufbau einer Aufzeichnungs-/Wiedergabeschaltung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Bei dieser Schaltungsanordnung wird ein analoges Audiosignal einem Eingangsanschluß 31 zugeführt. Dieses analoge Audiosignal wird mittels eines Analog-Digital-Wandlers 32 digitalisiert. Das von dem Analog-Digital-Wandler 32 abgegebene Audio-PCM-Signal wird als Dateneingangssignal über einen Datenbus 33 einem RAM-Speicher 34, das ist ein Schreib-Lese-Speicher, zugeführt. Der RAM-Speicher 34 weist eine Speicherkapazität auf, mit der er die Daten der Einheit (2880 Symbole bei dem vorhergehenden Beispiel) speichern kann, von bzw. aus denen der Fehlerkorrekturcode codiert ist.
Darüber hinaus werden die aus dem RAM-Speicher 34 gelesenen Daten einem Codierer 35 für bzw. im Hinblick auf den Fehlerdetektorcode C1 und den Fehlerkorrekturcode C2 zugeführt. Eine von einem Adressengenerator 36 erzeugte Datenadresse wird dem RAM-Speicher 34 über einen Adressenbus 37 zugeführt. Diese Datenadresse bzw. diese Adressendaten kann/können verschachtelt sein, um die Folge der PCM-Daten in die ursprüngliche Folge zu ändern. Die verschachtelten Daten werden aus dem RAM-Speicher 34 ausgelesen und dem Codierer 35 zugeführt. Sodann werden die Prüfcodesymbole des Fehlerdetektorcodes C1 und des Fehlerkorrekturcodes C2 gebildet, und diese Prüfcodesymbole werden in den RAM-Speicher 34 eingeschrieben. Auf die Beendigung der Wiedergabe der Prüfcodesymbole hin werden die Daten, einschließlich dieser Prüfcodesymbole, aus dem RAM-Speicher 34 bezüglich jedes Blockes ausgelesen und einem digitalen Modulator 39 zugeführt.
Obwohl nicht dargestellt, werden Verarbeitungsvorgänge zum Hinzufügen von Blockadressen, Segmentadressen und eines Blocksynchronisiersignals, ausgeführt. Der rotierende Kopf ist mit einem Ausgangsanschluß 40 des digitalen Modulators 39 über einen Aufzeichnungsverstärker und einen Drehtransformator bzw. einen rotierenden Transformator verbunden.
Außerdem wird das von dem Magnetband mittels des rotierenden Kopfes wiedergegebene Signal über einen rotierenden Transformator und einen Wiedergabeverstärker einem digitalen Demodulator 42 zugeführt, und die demodulierten Daten werden über den Datenbus 33 in den RAM-Speicher 34 eingeschrieben. Die aus dem RAM-Speicher 34 ausgelesenen Daten werden einem Decoder 43 zugeführt und den Verarbeitungsvorgängen der Fehlerermittlung und Fehlerkorrektur unterzogen. Die durch diesen Decoder 43 verarbeiteten Daten werden in dem RAM- Speicher 34 eingeschrieben, und die PCM-Daten, die in die ursprüngliche Folge entschachtelt wurden, werden aus dem RAM-Speicher 34 ausgelesen und einem Digital- Analog-Wandler 44 zugeführt, so daß das Wiedergabe- Audio-Signal von einem Ausgangsanschluß 45 abgenommen wird.
Die Adressendaten für den RAM-Speicher 34 bei der Wiedergabe bzw. auf die Wiedergabe hin werden ebenfalls von dem Adressengenerator 36 erzeugt. Die Taktimpulse und die Zeitsteuersignale, die für die Steuerung der oben erwähnten Verarbeitungsvorgänge auf die Aufzeichnung und Wiedergabe hin erforderlich sind, werden von einem Taktzeitgenerator 38 erzeugt, der einen Quarzoszillator enthält.
Wenn einerseits die Abtastfrequenz 32 kHz beträgt und die Anzahl der Quantisierungsbits mit 12 gegeben ist, dann werden die Laufgeschwindigkeit des Magnetbandes und die Drehzahl des rotierenden Kopfes um die Hälfte vermindert im Vergleich zu jenen Werten, die in dem Fall vorliegen, daß die Abtastfrequenz 48 kHz beträgt. Aufgrund dieser Tatsache und unter der Annahme, daß die Aufzeichnungsdichte konstant ist, kann die Zeitdauer, während der die Aufzeichnung auf beispielsweise einem Kassettenbandgerät möglich ist, verdoppelt werden.
Im Falle der Aufteilung der Eingangsdatenfolge und der Übertragungsdatenfolge auf eine Vielzahl von Sätzen sind diese in die geradzahligen Sätze und die ungeradzahligen Sätze bei der vorliegenden Ausführungsform aufgeteilt. Die Erfindung ist hierauf jedoch nicht beschränkt. Wenn ein Mehrfaches von 3 als 3 n beispielsweise aufgeschrieben wird, dann können jene Sequenzen in drei Sätze von 3 n, 3 n+1 und 3 n+2 oder ein vier Sätze 4 n, 4 n+1, 4 n+2 und 4 n+3 aufgeteilt sein.
Darüber hinaus sei im Hinblick auf N Blöcke des zweidimensionalen Aufbaus, in welchem der Fehlerkorrekturcode C1 in der vertikalen Richtung und der Fehlerkorrekturcode C2 in der horizontalen Richtung codiert worden ist, wie dies Fig. 14 veranschaulicht, angemerkt, daß die vorliegende Erfindung in dem Fall angewandt werden kann, daß der Fehlerdetektorcode C3 bezüglich N Wörter an den entsprechenden Plätzen des jeweiligen Blockes codiert ist. Als Fehlerkorrekturcodes C1 und C2 sind beispielsweise die Reed-Solomon-Codes von (15, 13) benutzt worden, während die CRC-Codes als Fehlerdetektorcode C3 benutzt worden sind. In dem Fall, daß drei Arten von Wortlängen von acht Bits, 12 Bits und 16 Bits vorhanden sind, wird eine Länge einer Codefolge des Fehlerdetektorcodes C3 auf 144 Bits festgelegt, was um ganzzahlige Vielfache größer ist als 48 Bits eines kleinsten gemeinsamen Vielfachen dieser Bitzahlen.
Einerseits kann die vorliegende Erfindung in dem Fall angewandt werden, daß irgendeine digitale Information, wie ein digitales Videosignal od. dgl. übertragen wird. Es dürfte einzusehen sein, daß die Erfindung auch in dem Fall angewandt werden kann, daß eine Magnetplatten- Aufzeichnungsanordnung od. dgl. verwendet wird.
Gemäß der vorliegenden Erfindung werden sogar in die Zeitfolge der Übertragungsdaten die ungeradzahligen und die geradzahligen Wörter in die ungeradzahligen bzw. in die geradzahligen Zeitintervalle auf der Basis der ursprünglichen Zeitfolge eingefügt. Demgemäß ist es im Falle der Durchführung der geradzahligen/ungeradzahligen Verschachtelung möglich zu verhindern, daß die Fehlerkorrekturfähigkeit infolge einer Differenz in der Bitzahl merklich vermindert wird.

Claims (4)

1. Verfahren zum Umgruppieren digitaler Informationsdaten verschiedener Wortlängen in eine für eine Fehlerermittlung und/oder Fehlerkorrektur geeignete Anordnung, wobei die Fehlerermittlung und/oder Fehlerkorrektur bezüglich mehrerer Dimensionen einer matrixförmigen Anordnung der Informationsdaten ausführbar ist und mehrere Blöcke vorgesehen sind, die jeweils aus mehreren Datenworten der digitalen Informationsdaten bestehen, dadurch gekennzeichnet, daß beim Umgruppieren benachbarte Datenworte der digitalen Informationsdaten zu einer Datensequenz zusammengefaßt werden, deren Länge ein ganzzahliges Vielfaches (3L) des kleinsten, gemeinsamen, ganzzahligen Vielfachen (L) der verschiedenen Wortlängen (l1, l2, . . . ln) der digitalen Informationsdaten ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Wortlängen (l1, l2) 12 Bits und 16 Bits verwendet werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Wortlängen (l1, l2) 6 Bits und 8 Bits verwendet werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die digitalen Informationsdaten derart verschachtelt werden, daß die geradzahligen Datenworte und die ungeradzahligen Datenworte voneinander getrennt sind, und daß als benachbarte Datenworte die benachbarten Datenworte der geradzahligen Datenworte und der ungeradzahligen Datenworte verwendet werden.
DE3418912A 1983-05-21 1984-05-21 Verfahren zum Umgruppieren digitaler Informationsdaten für eine Fehlerermittlung und/oder -korrektur Expired - Lifetime DE3418912C2 (de)

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