DE60012895T2 - Vorrichtung zur überwachung der herzfrequenz - Google Patents

Vorrichtung zur überwachung der herzfrequenz Download PDF

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    • A61N1/00Electrotherapy; Circuits therefor
    • A61N1/18Applying electric currents by contact electrodes
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    • A61N1/36Applying electric currents by contact electrodes alternating or intermittent currents for stimulation
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    • A61N1/38Applying electric currents by contact electrodes alternating or intermittent currents for producing shock effects
    • A61N1/39Heart defibrillators
    • A61N1/3925Monitoring; Protecting

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein implantierbare medizinische Vorrichtungen und insbesondere implantierbare medizinische Vorrichtungen, die zur Verwendung beim Überwachen des Herzrhythmus eines Patienten vorgesehen sind.
  • Implantierbare Schrittmacher und Kardioverter überwachen den Herzrhythmus, um Arrhythmien zu erfassen und geeignete Therapien auszuführen, um erfaßte Arrhythmien zu beenden. In Zusammenhang mit dieser Funktion hat die Fähigkeit der Vorrichtung zum Speichern von Informationen in bezug auf überwachte Herzrhythmen im Laufe der letzten zwei Jahre dramatisch zugenommen. Beispiele implantierbarer Schrittmacher und Defibrillatoren, die die Fähigkeit zum Speichern von Informationen haben, die zum Überwachen von Herzrhythmen verwendet werden, umfassen das Langer u.a. erteilte US-Patent US-A-4 223 678, das Snell erteilte US-Patent US-A-5 722 999, das Jacobsen u.a. erteilte US-Patent US-A-5 513 645 und das Holschbach u.a. erteilte US-Patent US-A-5 312 446. Zusätzlich wurden in jüngster Zeit subkutane implantierbare Überwachungsvorrichtungen entwickelt, die keine Antiarrhythmietherapien auf das Herz anwenden, sondern einfach Informationen in bezug auf Herzrhythmen eines Patienten speichern, um sie später zu einer externen Vorrichtung zu übertragen. Solche Vorrichtungen sind im Bennett u.a. erteilten US-Patent US-A-5 331 966, im Adams erteilten US-Patent US-A-5 135 004 und im Zehender erteilten US-Patent US-A-5 497 780 offenbart.
  • In Zusammenhang mit implantierbaren Vorrichtungen, wie sie vorstehend beschrieben wurden, können gespeicherte Informationen, die sich auf den Herzrhythmus eines Patienten beziehen, Informationen, die sich auf Herzfrequenztrends im Laufe der Zeit beziehen, wie im Markowitz u.a. erteilten US-Patent US-A-5 088 488, im Nichols u.a. erteilten US-Patent US-A-5 330 513 und im Heemels u.a. erteilten US-Patent US-A-5 603 331 offenbart ist, sowie Informationen, die sich auf die Herzfrequenzveränderlichkeit im Laufe der Zeit beziehen, wie im Schroeppel u.a. erteilten US-Patent US-A-5 749 900, im Spinelli u.a. erteilten US-Patent US-A-5 466 245, im Yomtov u.a. erteilten US-Patent US-A-5 411 031 und im Verrier u.a. erteilten US-Patent US-A-5 437 285 offenbart ist, einschließen.
  • Typischerweise werden Messungen der Herzfrequenzveränderlichkeit bei solchen Vorrichtungen unter Verwendung von einer der Standardmessungen der Herzfrequenzveränderlichkeit, wie der SDNN- oder SDANN-Indizes, ausgeführt, wie im Schroeppel u.a. erteilten US-Patent US-A-5 749 900 und im Yomtov erteilten US-Patent US-A-5 411 031, wie vorstehend zitiert wurde, beschrieben ist. Leider ist es für das Erhalten klinisch verwendbarer Informationen, bei denen die SDNN- und SDANN-Indizes verwendet werden, traditionell erforderlich, richtig zwischen normal ausgeführten und ektopischen Schlägen unterscheiden zu können, was unter manchen Umständen in Zusammenhang mit einer implantierten Vorrichtung schwierig ist.
  • In US-A-5 749 900 ist eine Vorrichtung dargelegt, die die Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 1 aufweist.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine implantierte Vorrichtung mit erweiterten Fähigkeiten zum Überwachen der Herzfrequenz eines Patienten und von Herzfrequenz-Veränderlichkeitstrends über längere Zeiträume.
  • Die Erfindung sieht vor: eine implantierbare Überwachungsvorrichtung zum Überwachen der Herzfrequenzveränderlichkeit eines Patienten im Laufe der Zeit mit einer Meßelektrode, die auf die Herzschläge des Patienten anspricht, einem Verstärker, der mit der Meßelektrode gekoppelt ist, und einer Datenprozessor- und Steuerschaltung, die mit dem Verstärker gekoppelt ist, wobei die Datenprozessor- und Steuerschaltung entsprechend einem Satz von Programmbefehlen arbeitet, um bereitzustellen:
    • (a) einen ersten Überwachungszeitraum-Zeitgeber mit einem ersten zeitlich festgelegten Überwachungsintervall, das sich über einen Zeitraum von Stunden erstreckt und zurücksetzbar ist, um eine Reihe erster zeitlich festgelegter Überwachungsintervalle zu erzeugen, die sich gemeinsam wenigstens über einen Zeitraum von Wochen erstrecken,
    • (b) einen zweiten Überwachungszeitraum-Zeitgeber mit einem zweiten zeitlich festgelegten Überwachungsintervall, dessen Dauer geringer ist als diejenige des ersten zeitlich festgelegten Überwachungstzeitraums und das zurücksetzbar ist, um eine Reihe aufeinanderfolgender zweiter zeitlich festgelegter Überwachungsintervalle während des ersten zeitlich festgelegten Überwachungsintervalls zu erzeugen,
    • (c) einen Herzintervall-Meßzeitgeber, der durch aufeinanderfolgende Herzschläge aktiviert wird,
    • (d) einen Speicher, der mit dem Herzintervall-Meßzeitgeber gekoppelt ist und Histogramm-Speicherabschnittsstellen für während des zweiten zeitlich festgelegten Überwachungsintervalls erhaltene Herzintervallmessungen aufweist, gekennzeichnet durch
    • (e) eine Berechnungseinrichtung für ein mittleres Herzfrequenzintervall für den Patienten während jedes der zweiten zeitlich festgelegten Überwachungsintervalle, wobei die Berechnungseinrichtung für das mittlere Herzfrequenzintervall aufeinanderfolgend die Anzahl der in aufeinanderfolgenden Abschnitten des Histogramms gespeicherten Intervalle addiert, bis eine Summe erreicht wird, die größer oder gleich der Hälfte der Gesamtzahl der Herzintervallmessungen in allen Abschnitten des Histogramms ist, und ansprechend darauf, daß die Summe der addierten gespeicherten Intervalle die Hälfte der Gesamtzahl der Herzfrequenz-Intervallmessungen in den Histogrammabschnitten übersteigt, als ein mittleres Herzfrequenzintervall eine Herzintervallmessung innerhalb des letzten zu der Summe addierten Histogrammabschnitts festlegt, und
    • (f) eine Berechnungseinrichtung für einen Index SDMNN der innerhalb des ersten zeitlich festgelegten Überwachungsintervalls auftretenden Herzfrequenzveränderlichkeit des Patienten nach der Formel SDMNN = (SUMSQ – ((SUM)2/NINT))/(NINT – 1), wobei SUMSQ die Summe der Quadrate der für jedes der zweiten zeitlich festgelegten Überwachungsintervalle berechneten mittleren Herzfrequenzintervalle ist, SUM2 das Quadrat der Summe der für jedes der zweiten zeitlich festgelegten Überwachungsintervalle berechneten mittleren Herzfrequenzintervalle ist und NINT die Gesamtzahl der Abschnitten zugeordneten Intervalle ist.
  • Die von der implantierbaren Vorrichtung gesammelten Informationen werden gespeichert und zu einer zugeordneten externen Vorrichtung in der Art einer Vorrichtungsprogrammiereinrichtung zur Anzeige und zur Analyse übertragen. Die gesammelten Informationen und die berechnete Herzfrequenzveränderlichkeit können auch zum Auslösen eines Alarmsignals oder einer Warnung für den Patienten, ansprechend auf eine Berechnung einer gemessenen Herzfrequenzveränderlichkeit oder eine Änderung der Herzfrequenzveränderlichkeit, verwendet werden. Herzfrequenzen werden durch Messen der Zeitintervalle zwischen erfaßten Depolarisationen einer Kammer des Herzens eines Patienten und vorhergehenden erfaßten Depolarisationen oder abgegebenen Stimulationsimpulsen gemessen. Intervalle können im Ventrikel und/oder im Atrium des Herzens eines Patienten gemessen werden. Die gemessenen Intervalle werden nachstehend als "Herzintervalle" bezeichnet.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Vorrichtung konfiguriert, um Messungen von Herzfrequenz-Veränderlichkeitstrends über längere Zeiträume zuzulassen, wobei eine Messung der Frequenzveränderlichkeit verwendet wird, bei der es nicht erforderlich ist, daß die Vorrichtung genau zwischen normal ausgeführten und ektopischen Schlägen unterscheidet. Bei diesem Aspekt der Erfindung berechnet die Vorrichtung statt der Berechnung der Mittelwerte nur von Herzintervallen, die in normal ausgeführten Schlägen beginnen und enden, die Mittelwerte der über kurze Zeiträume gespeicherten Intervalle, einschließlich Herzintervallen, die in ektopischen Schlägen beginnen oder enden, und berechnet die Standardabweichung der Mittelwerte. Dieser Unterschied beim Berechnungs verfahren erzeugt eine Messung der Herzfrequenzveränderlichkeit (SDMNN) mit einer ähnlichen Genauigkeit wie der SDANN-Index, jedoch ohne daß es erforderlich wäre, ektopische Schläge unzweideutig zu identifizieren, und die damit verbundenen Herzintervalle zu beseitigen.
  • Zusätzlich ist der Prozeß zur Berechnung eines mittleren Intervalls gegenüber dem Prozeß zur Berechnung der Mittelwerte der gemessenen Intervalle, wobei ektopische Schläge und die damit verbundenen gemessenen Intervalle ausgeschlossen werden, erheblich vereinfacht, was in Zusammenhang mit einer implantierten Vorrichtung besonders wertvoll ist. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird der Prozeß des Berechnens des Mittelwerts weiter vereinfacht, indem zuerst ein Histogramm der gespeicherten Herzintervallwerte erzeugt wird, wobei die Intervalle in Abschnitte einsortiert werden, die jeweils einem Intervallbereich zugeordnet sind. Die Anzahl der Intervalle in jedem Abschnitt wird dann aufeinanderfolgend addiert, bis die Gesamtzahl die Hälfte der Gesamtzahl der in Abschnitte eingeordneten Intervalle übersteigt, und der dem letzten hinzugefügten Abschnitt zugeordnete Frequenzbereich wird verwendet, um den mittleren Intervallwert festzulegen.
  • Bevorzugte Ausführungsformen werden nun nur als Beispiel mit Bezug auf die Zeichnung beschrieben.
  • 1 zeigt einen implantierbaren Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator eines Typs, der beim Verwirklichen der vorliegenden Erfindung verwendbar ist, in Zusammenhang mit einem menschlichen Herzen.
  • 2 zeigt einen implantierbaren Schrittmacher eines Typs, der beim Verwirklichen der vorliegenden Erfindung verwendbar ist, in Zusammenhang mit einem menschlichen Herzen.
  • 3 zeigt eine implantierbare Überwachungseinrichtung eines Typs, der beim Verwirklichen der vorliegenden Erfindung verwendbar ist.
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht einer Programmiereinrichtung eines Typs, der beim Verwirklichen der vorliegenden Erfindung verwendbar ist.
  • 5 ist ein schematisches Funktionsdiagramm eines implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators eines Typs, der beim Verwirklichen der vorliegenden Erfindung verwendbar ist.
  • 6 ist ein schematisches Funktionsdiagramm eines implantierbaren Schrittmachers eines Typs, der beim Verwirklichen der vorliegenden Erfindung verwendbar ist.
  • 7 ist ein schematisches Funktionsdiagramm einer implantierbaren Überwachungseinrichtung eines Typs, der beim Verwirklichen der vorliegenden Erfindung verwendbar ist.
  • 8 ist ein schematisches Funktionsdiagramm einer Programmiereinrichtung eines Typs, der beim Verwirklichen der vorliegenden Erfindung verwendbar ist.
  • 9 ist ein Funktionsflußdiagramm, in dem ein Verfahren zum Überwachen der Herzfrequenzveränderlichkeit dargestellt ist, das in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann.
  • 1 zeigt einen Defibrillator und einen Leitungssatz eines Typs, in dem die vorliegende Erfindung nutzbringend angewendet werden kann. Die ventrikuläre Leitung weist einen langgestreckten, isolierenden Leitungskörper 16 auf, der drei voneinander isolierte Leiter trägt. Neben dem distalen Ende der Leitung befinden sich eine Ringelektrode 24, eine ausfahrbare Helixelektrode 26, die zurückziehbar in einem isolierenden Elektrodenkopf 28 angebracht ist, und eine langgestreckte gewickelte Elektrode 20. Jede der Elektroden ist mit einem der Leiter innerhalb des Leitungskörpers 16 gekoppelt. Die Elektroden 24 und 26 werden zur Herzstimulation und zum Erfassen ventrikulärer Depolarisationen verwendet. Am proximalen Ende der Leitung befindet sich ein gegabelter Verbinder 14, der drei elektrische Verbinder trägt, die jeweils mit einem der gewickelten Leiter gekoppelt sind.
  • Die atriale Leitung bzw. die SVC-Leitung weist einen langgestreckten, isolierenden Leitungskörper 15 auf, der auch drei voneinander isolierte Leiter trägt. Neben dem J-förmigen distalen Ende der Leitung befinden sich eine Ringelektrode 21 und eine ausfahrbare Helixelektrode 17, die zurückziehbar innerhalb eines isolierenden Elektrodenkopfs 19 angebracht ist. Jede der Elektroden ist mit einem der Leiter innerhalb des Leitungskörpers 15 gekoppelt. Die Elektroden 17 und 21 werden zur atrialen Stimulation und zum Messen atrialer Depolarisationen verwendet. Eine langgestreckte gewickelte Elektrode 23 ist proximal zur Elektrode 21 bereitgestellt und mit dem dritten Leiter innerhalb des Leitungskörpers 15 gekoppelt. Am proximalen Ende der Leitung befindet sich ein gegabelter Verbinder 13, der drei elektrische Verbinder trägt, welche jeweils mit einem der gewickelten Leiter gekoppelt sind.
  • Die Koronarsinusleitung weist einen langgestreckten, isolierenden Leitungskörper 6 auf, der einen gewickelten Leiter trägt, welcher mit einer langgestreckten, gewickelten Defibrillationselektrode 8 gekoppelt ist. Die Elektrode 8, die in unterbrochenen Umrißlinien dargestellt ist, befindet sich innerhalb des Koronarsinus und der großen Vene des Herzens. Am proximalen Ende der Leitung befindet sich ein Verbindungsstecker 4, der einen elektrischen Verbinder trägt, welcher mit dem gewickelten Leiter gekoppelt ist.
  • Der Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator 10 weist ein hermetisch abgeschlossenes Gehäuse 11 auf, das die zum Erzeugen von Herzstimulationsimpulsen, zur Abgabe von Kardioversions- und Defibrillationsschocks und zum Überwachen des Herzrhythmus des Patienten verwendete elektronische Schaltungsanordnung enthält. Der Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator 10 ist in dem Zustand dargestellt, in dem die Leitungsverbinderanordnungen 4, 13 und 14 in den Verbinderblock 12 eingefügt sind, der als eine Aufnahme und ein elektrischer Verbinder zum Aufnehmen der Verbinder 4, 13 und 14 und zum Verbinden der Leitungen mit der Schaltungsanordnung innerhalb des Gehäuses 11 dient. Ein Aktivitätssensor 30 ist durch unterbrochene Umrißlinien schematisch dargestellt, und er kann ein Beschleunigungsmesser oder ein piezoelektrischer Geber sein. Der Sensor 30 kann zum Regeln der Stimulationsfrequenz auf der Grundlage des Herzleistungsbedarfs verwendet werden.
  • Wahlweise kann die Isolation des nach außen weisenden Abschnitts des Gehäuses 11 des Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators 10 bereitgestellt werden, oder der nach außen weisende Abschnitt kann stattdessen unisoliert gelassen werden, oder es kann eine andere Unterteilung zwischen isolierten und nicht isolierten Abschnitten bereitgestellt werden. Der nicht isolierte Abschnitt des Gehäuses 11 dient wahlweise als eine subkutane Defibrillationselektrode, die zum Defibrillieren entweder der Atrien oder der Ventrikel verwendet wird. Andere Leitungskonfigurationen und Elektrodenstellen können natürlich den dargestellten Leitungssatz ersetzen. Beispielsweise könnten atriale Defibrillations- und Meßelektroden entweder zur Koronarsinusleitung oder zur rechten ventrikulären Leitung hinzugefügt werden, statt an einer getrennten atrialen Leitung angeordnet zu werden, wodurch ein System mit zwei Leitungen zugelassen wird.
  • 2 zeigt einen Herzschrittmacher eines zur Verwendung beim Verwirklichen der vorliegenden Erfindung geeigneten Typs in Zusammenhang mit seinem zugeordneten Leitungssystem in Zusammenhang mit dem Herz eines Patienten. Der Schrittmacher 120 weist ein hermetisch abgeschlossenes Gehäuse 124 auf, das die zum Erzeugen von Herzstimulationsimpulsen und zum Überwachen des Herzrhythmus des Patienten verwendete elektronische Schaltungsanordnung enthält. Ein Aktivitätssensor 126 ist durch eine unterbrochene Umrißlinie schematisch dargestellt und kann ein Beschleunigungsmesser oder ein piezoelektrischer Geber sein, wie vorstehend in Zusammenhang mit 1 erörtert wurde. An dem Gehäuse 124 ist ein Kopfteil 122 angebracht, der als eine Aufnahme und ein elektrischer Verbinder zum Aufnehmen der Verbinder 132 und 134 der Stimulationsleitungen 128 und 130 und zum Verbinden der Leitungen mit der Schaltungsanordnung innerhalb des Gehäuses 124 dient. Die Leitung 128 ist eine ventrikuläre Leitung, die mit Elektroden 140 und 142 zum Überwachen der Herzsignale des rechten Ventrikels versehen ist. Auch an der Leitung 128 dargestellt ist ein physiologischer Sensor 144, der wahlweise zusätzlich zum Aktivitätssensor 126 oder alternativ dazu aufgenommen werden kann und der die Form eines Sauerstoffsensors, eines Drucksensors, eines Temperatursensors oder eines anderen Sensors von einem der verschiedenen zum Überwachen des Herzleistungsbedarfs oder zum Messen der Herzhämodynamik eingesetzten Typen annehmen kann. Der Sensor 124 kann in Zusammenhang mit dem Aktivitätssensor 126 zur frequenzadaptierenden Stimulation oder alternativ dazu verwendet werden. Die atriale Leitung 130 trägt Elektroden 136 und 138 und wird zum Ausmessen und Stimulieren des Atriums des Patienten verwendet.
  • 3 zeigt eine subkutane, implantierbare Überwachungseinrichtung eines zur Verwendung beim Verwirklichen der vorliegenden Erfindung geeigneten Typs. Die Überwachungseinrichtung weist die gleiche äußere Konfiguration wie die implantierbare Überwachungseinrichtung Reveal® von Medtronic auf und ist mit einem hermetisch gedichteten Gehäuse 104 versehen, das die zum Erzeugen von Herzstimulationsimpulsen und zum Überwachen des Herzrhythmus des Patienten verwendete elektronische Schaltungsanordnung enthält und einen Kopfteil 108 aus Formkunststoff aufweist. Das Gehäuse 104 und der Kopfteil 108 weisen jeweils eine Elektrode 102 bzw. 106 zum Überwachen des Herzrhythmus auf. In dem Kopfteil 108 ist auch eine Antenne 110 zur Verwendung beim Kommunizieren zwischen der Vorrichtung und einer externen Programmiereinrichtung angebracht. In einer unterbrochenen Umrißlinie bei 112 ist ein interner Aktivitätssensor des Typs dargestellt, der typischerweise in Zusammenhang mit frequenzadaptierenden Herzschrittmachern verwendet wird und die Form entweder eines Beschleunigungsmessers oder eines piezoelektrischen Gebers annimmt. Herzsignale werden zwischen den Elektroden 102 und 106 erfaßt, und Messungen der physikalischen Aktivität werden zum Speichern und zur Analyse vom Sensor 112 erfaßt.
  • 4 ist eine Draufsicht einer externen Programmiereinrichtung einer zur Verwendung in Zusammenhang mit der Verwirklichung der vorliegenden Erfindung in Zusammenhang mit einer der Vorrichtungen aus den 13 geeigneten Art. Die Programmiereinrichtung 420 ist eine mikroprozessorgesteuerte Vorrichtung, die mit einem Programmierkopf 422 zur Kommunikation mit einer implantierten Vorrichtung, einem Satz von Oberflächenelektrogrammelektroden 459 zum Überwachen des Elektrogramms eines Patienten, einer Anzeige 455, die vorzugsweise eine berührungsempfindliche Anzeige ist, Steuerknöpfen oder -tasten 465 und einem Zeigestift 456 zur Verwendung in Zusammenhang mit dem berührungsempfindlichen Bildschirm 455 versehen ist. Durch die Steuertasten 465 und den berührungsempfindlichen Bildschirm 455 sowie den Zeigestift 456 kann der Arzt Befehle zur Übertragung zur implantierbaren Vorrichtung formatieren. Durch den Bildschirm 455 kann der Arzt von der implantierbaren Vorrichtung durch Telemetrie übertragene Informationen beobachten. Die Programmiereinrichtung ist weiter mit einem Drucker 463 versehen, der Papieraufzeichnungen von Anzeigen von der implantierten Vorrichtung empfangener Signale, wie Elektrogramme, gespeicherten Parametern, programmierten Parametern und Informationen zu Herzfrequenz-Veränderlichkeitstrends gemäß der vorliegenden Erfindung ermöglicht. Wenngleich dies in dieser Darstellung nicht sichtbar ist, kann die Vorrichtung auch mit einem Disketten- oder CD-ROM-Laufwerk und/oder einem Anschluß zur Aufnahme von Erweiterungskarten, wie P-ROM-Kassetten, versehen werden, um Software-Aktualisierungen und Modifikationen an der Programmiereinrichtung 420 zu ermöglichen.
  • In Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung kann die Programmiereinrichtung 420 einfach als eine Anzeigevorrichtung dienen, die Informationen in bezug auf die von der implantierten Vorrichtung berechnete Herzfrequenzveränderlichkeit anzeigt, oder sie kann stattdessen übertragene Rohdaten empfangen, die sich auf Herzintervalle beziehen, und die Herzfrequenztrends und Herzfrequenz-Veränderlichkeitswerte gemäß der vorliegenden Erfindung berechnen. Es wird angenommen, daß es bevorzugt ist, wenn die implantierte Vorrichtung den größten Teil der zum Verwirklichen der Erfindung erforderlichen Berechnungen ausführt, und insbesondere, daß es bevorzugt ist, wenn die implantierte Vorrichtung wenigstens mittlere Frequenzwerte berechnet, um die Speicheranforderungen innerhalb der implantierten Vorrichtung zu verringern. Die Zuordnung von Funktionen zwischen der implantierten Vorrichtung und der Programmiereinrichtung kann jedoch von den bevorzugten Ausführungsformen abweichen und dennoch zu einem funktionsfähigen System führen.
  • 5 ist ein schematisches Funktionsdiagramm eines implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators des in 3 dargestellten Typs, in dem die vorliegende Erfindung nutzbringend angewendet werden kann. Dieses Diagramm sollte als einen Typ einer Antitachyarrhythmie vorrichtung, in der die Erfindung verwirklicht werden kann, beispielhaft erläuternd und nicht als einschränkend angesehen werden, weil angenommen wird, daß die Erfindung nutzbringend in einer großen Vielzahl von Vorrichtungsimplementationen, einschließlich Vorrichtungen, die Therapien zum Behandeln atrialer Arrhythmien an Stelle ventrikulärer Arrhythmien oder zusätzlich zu diesen bereitstellen, Kardiovertern und Defibrillatoren, welche keine Antitachykardie-Stimulationstherapien bereitstellen, Antitachykardie-Schrittmachern, die keine Kardioversion oder Defibrillation bereitstellen, und Vorrichtungen, welche andere Formen von Antiarrhythmietherapien, wie eine Nervenstimulation oder eine Arzneimittelverabreichung, ausführen, verwirklicht werden kann.
  • Die Vorrichtung ist mit einem Elektroden aufweisenden Leitungssystem versehen, das dem in 1 dargestellten entsprechen kann. Alternative Leitungssysteme können natürlich austauschend verwendet werden. Falls die Elektrodenkonfiguration aus 1 verwendet wird, ergibt sich die folgende Entsprechung mit den dargestellten Elektroden. Die Elektrode 311 entspricht der Elektrode 11, und sie ist der nicht isolierte Abschnitt des Gehäuses des implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators. Die Elektrode 320 entspricht der Elektrode 20, und sie ist eine Defibrillationselektrode, die sich im rechten Ventrikel befindet. Die Elektrode 310 entspricht der Elektrode 8, und sie ist eine Defibrillationselektrode, die sich im Koronarsinus befindet. Die Elektrode 318 entspricht der Elektrode 28, und sie ist eine Defibrillationselektrode, die sich in der oberen Hohlvene befindet. Die Elektroden 324 und 326 entsprechen den Elektroden 24 und 26, und sie werden zum Messen und Stimulieren im Ventrikel verwendet. Die Elektroden 317 und 321 entsprechen den Elektroden 19 und 21, und sie werden zum Stimulieren und Messen im Atrium verwendet.
  • Die Elektroden 310, 311, 318 und 320 sind mit einer Hochspannung-Ausgangsschaltung 234 gekoppelt. Die Elektroden 324 und 326 sind mit dem R-Zacken-Verstärker 200 gekoppelt, der vorzugsweise die Form eines automatischen verstärkungsgesteuerten Verstärkers annimmt, welcher eine einstellbare Meßschwelle als Funktion der gemessenen R-Zacken-Amplitude bereitstellt. Ein Signal wird immer dann auf der R-Ausgangsleitung 202 erzeugt, wenn das zwischen den Elektroden 324 und 326 gemessene Signal die vorliegende Meßschwelle übersteigt.
  • Die Elektroden 317 und 321 sind mit dem P-Zacken-Verstärker 204 gekoppelt, der vorzugsweise auch die Form eines automatischen verstärkungsgesteuerten Verstärkers annimmt, welcher eine einstellbare Meßschwelle als Funktion der gemessenen P-Zacken-Amplitude bereitstellt. Ein Signal wird immer dann auf der P-Ausgangsleitung 206 erzeugt, wenn das zwischen den Elektroden 317 und 321 gemessene Signal die vorliegende Meßschwelle übersteigt. Die allgemeine Arbeitsweise des R-Zacken-Verstärkers 200 und des P-Zacken-Verstärkers 204 kann derjenigen entsprechen, die im am 2. Juni 1992 Keimel u.a. erteilten US-Patent US-A-5 117 824 "Apparatus for Monitoring Electrical Physiologic Signals" offenbart ist. Es können jedoch auch beliebige der zahlreichen Meßverstärker aus dem Stand der Technik, die bei implantierbaren Herzschrittmachern, Defibrillatoren und Überwachungseinrichtungen verwendet werden, nutzbringend in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden.
  • Die Schaltmatrix 208 wird verwendet, um auszuwählen, welche der verfügbaren Elektroden mit dem Breitbandverstärker 210 zur Verwendung bei der digitalen Signalanalyse gekoppelt werden. Die Auswahl der Elektroden wird vom Mikroprozessor 224 über einen Daten-/Adreßbus 218 gesteuert, wobei diese Auswahl nach Wunsch geändert werden kann. Von den Elektroden zur Kopplung mit dem Bandpaßverstärker 210 ausgewählte Signale werden einem Multiplexer 220 zugeführt und dann von einem A/D-Wandler 222 in digitale Mehrbitsignale umgewandelt, um sie, von einer Direktspeicherzugriffs-Schaltung 228 gesteuert, im Direktzugriffsspeicher 226 zu speichern. Der Mikroprozessor 224 kann digitale Signalanalysetechniken verwenden, um die im Direktzugriffsspeicher 226 gespeicherten digitalisierten Signale zu charakterisieren und den Herzrhythmus des Patienten unter Verwendung beliebiger der zahlreichen auf dem Fachgebiet bekannten Signalverarbeitungsverfahren zu erkennen und zu klassifizieren.
  • Eine Telemetrieschaltung 330 empfängt über eine Antenne 332 Abwärtstelemetrie vom Patientenaktivator und sendet Aufwärtstelemetrie über diese zum Patientenaktivator. Zum Aktivator zu sendende Daten und Steuersignale für die Telemetrieschaltung werden vom Mikroprozessor 224 über den Adreß-/Datenbus 218 bereitgestellt. Die empfangene Telemetrie wird dem Mikroprozessor 224 über den Multiplexer 220 zugeführt. Die atrialen und ventrikulären Meßverstärkerschaltungen 200, 204 erzeugen atriale und ventrikuläre EGM-Signale, die auch digitalisiert und beim Empfang eines geeigneten Abfragebefehls durch Telemetrie zu einer zugeordneten Programmiereinrichtung gesendet werden können. Die Vorrichtung kann auch in der Lage sein, sogenannte Markercodes zu erzeugen, die unterschiedliche erfaßte Herzereignisse angeben. Ein Schrittmacher mit einer Markerkanalfähigkeit ist beispielsweise im Markowitz erteilten US-Patent U5-A-4 374 382 beschrieben. Das spezielle verwendete Telemetriesystem ist für die Anwendung der Erfindung nicht kritisch, und es können beliebige der zahlreichen Typen von Telemetriesystemen verwendet werden, die für die Verwendung bei implantierbaren Vorrichtungen bekannt sind. Insbesondere sind die Telemetriesysteme, die im Blanchette u.a. erteilten US-Patent US-A-5 292 343, im Thompson erteilten US-Patent US-A-5 314 450, im Wyborny u.a. erteilten US-Patent US-A-5 354 319, im Keimel erteilten US-Patent US-A-5 383 909, im Grevious erteilten US-Patent US-A-5 168 871, im Barsness erteilten US-Patent US-A-5 107 833 oder im Grevious erteilten US-Patent US-A-5 324 315 offenbart sind, zur Verwendung in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung geeignet. Es können jedoch auch die in verschiedenen anderen hier zitierten Patenten offenbarten Telemetriesysteme, die auf programmierbare implantierte Vorrichtungen gerichtet sind, oder ähnliche Systeme austauschend verwendet werden. Die Telemetrieschaltung 330 wird natürlich auch für die Kommunikation mit einer externen Programmiereinrichtung verwendet, wie es bei implantierbaren Antiarrhythmievorrichtungen üblich ist.
  • Die Vorrichtung aus 5 kann zusätzlich mit einem Aktivitätssensor 344 versehen sein, der an der Innenfläche des Vorrichtungsgehäuses oder an der Hybridschaltung innerhalb des Vorrichtungsgehäuses angebracht ist. Der Sensor 344 und der in der Schaltungsanordnung 342 vorhandene Sensor können in der im Anderson u.a. erteilten US-Patent US-A-4 428 378 beschriebenen herkömmlichen Weise verwendet werden, um die zugrundeliegende Stimulations frequenz der Vorrichtung bei frequenzadaptierenden Stimulationsmodi zu regeln.
  • Der Rest der Schaltungsanordnung ist für das Bereitstellen von Herzstimulations-, Kardioversions- und Defibrillationstherapien vorgesehen, und er kann für die Zwecke der vorliegenden Erfindung der im Stand der Technik bekannten Schaltungsanordnung entsprechen. Es wird nachstehend eine als Beispiel dienende Vorrichtung zum Ausführen von Stimulations-, Kardioversions- und Defibrillationsfunktionen dargelegt. Die Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 weist programmierbare Digitalzähler auf, welche die DDD, VVI, DVI, VDD, AAI, DDI, DDDR, WIR, DVIR, VDDR, AAIR, DDIR und andere Modi der Einzelkammer- und Doppelkammerstimulation zugeordneten Grundzeitintervalle steuern, wie auf dem Fachgebiet wohlbekannt ist. Die Schaltungsanordnung 212 steuert auch der Antitachyarrhythmiestimulation zugeordnete Escapeintervalle sowohl im Atrium als auch im Ventrikel, wobei jeweilige auf dem Fachgebiet bekannte Antitachyarrhythmie-Stimulationstherapien verwendet werden.
  • Die von der Stimulationsschaltungsanordnung 212 festgelegten Intervalle umfassen atriale und ventrikuläre Stimulations-Escapeintervalle, die Refraktärperioden, während derer gemessene P-Zacken und R-Zacken unwirksam sind, die Zeitsteuerung der Escapeintervalle neu einzuleiten, und die Impulsbreiten der Stimulationsimpulse. Die Dauern dieser Intervalle werden vom Mikroprozessor 224 ansprechend auf im Speicher 226 gespeicherte Daten festgelegt und über den Adreß-/Datenbus 218 zur Stimulationsschaltungsanordnung 212 übertragen. Die Schrittmacher-Schaltungsanordnung 212 bestimmt, vom Mikroprozessor 224 gesteuert, auch die Amplitude der Herzstimulationsimpulse.
  • Während der Stimulation werden die Escapeintervallzähler innerhalb der Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 beim Erfassen von R-Zacken und P-Zacken, wie durch Signale auf den Leitungen 202 und 206 angegeben ist, und entsprechend dem ausgewählten Stimulationsmodus bei der Zeitablauf-Auslösesignalerzeugung von Stimulationsimpulsen durch die Schrittmacher-Ausgangsschaltungen 214 und 216, die mit den Elektroden 317, 321, 324 und 326 gekoppelt sind, zurückgesetzt. Die Escapeintervallzähler werden auch bei der Erzeugung von Stimulationsimpulsen zurückgesetzt und steuern dadurch den grundlegenden Zeitablauf von Herzstimulationsfunktionen einschließlich der Antitachyarrhythmiestimulation.
  • Die Dauern der von den Escapeintervall-Zeitgebern festgelegten Intervalle werden über den Daten-/Adreßbus 218 vom Mikroprozessor 224 festgelegt. Der Zählwert, der in den Escapeintervallzählern vorhanden ist, wenn sie durch erfaßte R-Zacken und P-Zacken zurückgesetzt werden, kann zum Messen der Dauern von R-R-Intervallen, P-P-Intervallen, P-R-Intervallen und R-P-Intervallen verwendet werden, und diese Messungen werden im Speicher 226 gespeichert und in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung verwendet, um das Auftreten einer Vielzahl von Tachyarrhythmien zu diagnostizieren, wie nachstehend in weiteren Einzelheiten erörtert wird.
  • Der Mikroprozessor 224 arbeitet als eine unterbrechungsgesteuerte Vorrichtung und spricht auf Unterbrechungssignale von der Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 an, die dem Auftreten erfaßter P-Zacken und R-Zacken und der Erzeugung von Herzstimulationsimpulsen entsprechen. Diese Unterbrechungssignale werden über den Daten-/Adreßbus 218 bereitgestellt. Alle erforderlichen mathematischen Berechnungen, die vom Mikroprozessor 224 auszuführen sind, und alle Aktualisierungen der Werte oder Intervalle, die von der Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 gesteuert werden, finden nach solchen Unterbrechungssignalen statt. Der Mikroprozessor 224 weist einen zugeordneten ROM auf, in dem sich das gespeicherte Programm befindet, das seinen Betrieb steuert, wie nachstehend beschrieben wird. Ein Abschnitt des Speichers 226 (2) kann als eine Anzahl von Umlaufpuffern konfiguriert werden, die eine Reihe gemessener Intervalle speichern können, die ansprechend auf das Auftreten eines Stimulations- oder Meß-Unterbrechungssignals analysiert werden können, um festzustellen, ob das Herz des Patienten gegenwärtig eine atriale oder ventrikuläre Tachyarrhythmie aufweist.
  • Das von einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ausgeführte Arrhythmieerfassungsverfahren kann beliebige der zahlreichen im Stand der Technik verfügbaren Tachyarrhythmie-Erfassungsalgorithmen aufweisen. Eine bevorzugte Ausführungsform kann alle regelbasierten Erfassungsverfahren, die im Olson u.a. erteilten US-Patent US-A-5 545 186 oder im Gillberg u.a. erteilten US-Patent US-A-5 755 736 beschrieben sind, oder eine Teilmenge davon verwenden. Es könnten jedoch auch beliebige der verschiedenen auf dem Fachgebiet bekannten Arrhythmieerfassungsverfahren nutzbringend bei alternativen Ausführungsformen der Erfindung eingesetzt werden.
  • Wenn eine atriale oder ventrikuläre Tachyarrhythmie erfaßt wird und eine Antitachyarrhythmie-Stimulationsbehandlung erwünscht ist, werden Zeitintervalle zum Steuern der Erzeugung von Antitachyarrhythmie-Stimulationstherapien vom Mikroprozessor 224 in die Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 geladen, um die Arbeitsweise der sich darin befindenden Escapeintervallzähler zu steuern und Refraktärperioden festzulegen, während derer die Feststellung von R-Zacken und P-Zacken unwirksam ist, die Escapeintervallzähler neu zu starten.
  • Wenn die Erzeugung von Kardioversions- oder Defibrillationsimpulsen erforderlich ist, verwendet der Mikroprozessor 224 den Escapeintervallzähler zum Steuern des Zeitablaufs dieser Kardioversions- und Defibrillationsimpulse sowie zugeordneter Refraktärperioden. Ansprechend auf die Erfassung einer atrialen oder ventrikulären Fibrillation oder Tachyarrhythmie, die einen Kardioversionsimpuls benötigt, aktiviert der Mikroprozessor 224 die Kardioversions-/Defibrillations-Steuerschaltungsanordnung 230, welche das Laden der Hochspannungskondensatoren 246, 248 über eine Ladeschaltung 236, von einer Hochspannungs-Ladesteuerleitung 240 gesteuert, einleitet. Die Spannung an den Hochspannungskondensatoren wird über eine VCAP-Leitung 244 überwacht, welche über den Multiplexer 220 geführt ist, und sie führt ansprechend auf das Erreichen eines vom Mikroprozessor 224 festgestellten vorgegebenen Werts zur Erzeugung eines Logiksignals auf der Cap-Full-Leitung (CF-Leitung) 254, wodurch das Laden beendet wird. Danach wird der Zeitablauf der Abgabe des Defibrillations- oder Kardioversionsimpulses durch die Schrittmacher-Zeitgeber/Steuerschaltungsanordnung 212 gesteuert. Nach der Abgebe der Fibrillations- oder Tachykardietherapie führt der Mikroprozessor die Vorrichtung zur Herzstimulation zurück und wartet auf das nächstfolgende Unterbrechungssignal infolge einer Stimulation oder des Auftretens einer erfaßten atrialen oder ventrikulären Depolarisation. In der erläuterten Vorrichtung wird die Abgabe der Kardioversions- oder Defibrillationsimpulse durch die Ausgangsschaltung 234, über den Steuerbus 238 von der Steuerschaltungsanordnung 230 gesteuert, ausgeführt. Die Ausgangsschaltung 234 bestimmt, ob ein monophasiger oder ein biphasiger Impuls abgegeben wird, ob das Gehäuse 311 als Kathode oder als Anode dient, und welche Elektroden an der Abgabe des Impulses beteiligt sind.
  • 6 ist ein schematisches Funktionsdiagramm des in 2 dargestellten Schrittmachers 120. Der Schrittmacher aus den 2 und 6 ist im wesentlichen ein Satz von Teilkomponenten des in den 1 und 5 dargestellten implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators. Ebenso wie die Vorrichtung aus 5 ist der Schrittmacher eine mikroprozessorgesteuerte Vorrichtung, wobei der Mikroprozessor 189 von der im Nurlesespeicher (ROM) 191 gespeicherten Programmierung gesteuert arbeitet. In der dargestellten Vorrichtung sind die Elektroden 136 und 138, die zur Anordnung im Atrium des Herzens des Patienten vorgesehen sind, mit einem atrialen Verstärker 181 gekoppelt, der dem atrialen Verstärker 204 in 5 entsprechen kann. Ähnlich sind die ventrikulären Elektroden 140 und 142 mit einem ventrikulären Verstärker 182 gekoppelt, der dem ventrikulären Verstärker 200 in 5 entsprechen kann. Die Ausgaben des atrialen Verstärkers 181 und des ventrikulären Verstärkers 182 werden in die Zeitgeber- und Steuerschaltungsanordnung 183 eingegeben, die im wesentlichen der Schrittmacher-Zeitgeber- und Steuerschaltungsanordnung 212 aus 5 entspricht und, ansprechend auf die Abgabe eines Stimulationsimpulses oder die Erfassung einer Herzdepolarisation, die Intervalle zwischen erfaßten Depolarisationen mißt und Intervalle zwischen abgegebenen Stimulationsimpulsen steuert und Unterbrechungssignale über den Daten-/Adreßbus 192 erzeugt, um den Mikroprozessor 189 zu wecken. Intervalle zwischen von der Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 183 gemessenen Depolarisationen werden im Direktzugriffsspeicher (RAM) 190 gespeichert, bis sie vom Mikroprozessor 189 verarbeitet werden, um durchschnittliche Herzfrequenzwerte abzuleiten. Entsprechend einem oder mehreren der in Zusammenhang mit 5 beschriebenen Standard-Stimulationsmodi abgegebene atriale und ventrikuläre Stimulationsimpulse werden von der atrialen Impulsgeneratorschaltung 184 und der ventrikulären Impulsgeneratorschaltung 185 erzeugt, welche den Impulsgeneratorschaltungen 215 und 216 in 5 entsprechen können.
  • Der in 6 dargestellte Sensor kann entweder einem vorstehend in Zusammenhang mit 2 beschriebenen Aktivitätssensor 126 oder einem hämodynamischen Sensor 140 entsprechen, wie in Zusammenhang mit 2 beschrieben wurde. Falls der Sensor ein Aktivitätssensor ist, kann die Sensorverarbeitungsschaltungsanordnung 186 der in Zusammenhang mit 5 erörterten Sensorverarbeitungsschaltungsanordnung 342 entsprechen. Falls der Sensor jedoch ein hämodynamischer Sensor ist, entspricht die Sensorverarbeitungsschaltungsanordnung der Art von Verarbeitungsschaltungsanordnungen, die typischerweise hämodynamischen Sensoren zugeordnet ist. Die Telemetrieschaltungsanordnung 187 dient in Zusammenhang mit der Antenne 188 dazu, Informationen genau wie vorstehend in Zusammenhang mit der Vorrichtung aus 5 beschrieben zu einer externen Programmiereinrichtung zu senden und von dieser zu empfangen, welche Informationen einschließen, die sich auf gespeicherte mittlere Intervallwerte und Herzfrequenz-Veränderlichkeitsmessungen im RAM 190 beziehen, wie durch den Mikroprozessor 189 berechnet wurde.
  • 7 zeigt die Funktionsorganisation der in 3 dargestellten subkutan implantierten Herzüberwachungseinrichtung 100. Diese Vorrichtung besteht im wesentlichen aus einem Satz von Teilkomponenten der komplexeren Ausführungsform der Erfindung, die in 5 offenbart ist, und sie weist einen Meßverstärker 152 auf, der mit in 1 dargestellten Elektroden 102 und 106 gekoppelt ist. Der Meßverstärker 152 kann dem Meßverstärker 204 oder 200 in 5 entsprechen. Ebenso wie die Vorrichtung aus 5 kann die implantierbare Überwachungseinrichtung eine mikroprozessorgesteuerte Vorrichtung sein, die vom Mikroprozessor 156 gesteuert arbeitet, wobei ihre Funktionalität in erster Linie durch Software gesteuert wird, die im zugeordneten Nurlesespeicher gespeichert ist. In diesem Zusammenhang erfaßt der Verstärker 152 das Auftreten von Herzdepolarisationen, wobei die Zeitgeber/Steuerschaltungsanordnung 154 dazu dient, die Dauern zwischen den erfaßten Herzdepolarisationen zu messen und Unterbrechungssignale zu erzeugen, die den Mikroprozessor 156 wecken, so daß er die erfaßten Intervalle speichern, analysieren und verarbeiten kann. Der Direktzugriffsspeicher (RAM) 158 dient dem Speichern gemessener und berechneter Parameter einschließlich der berechneten mittleren Herzfrequenz und/oder von Herzfrequenz-Veränderlichkeitswerten, um sie später zu einer externen Vorrichtung zu senden. Ebenso wie die Vorrichtung in 5 kommuniziert die Zeitgeber- und Steuer schaltungsanordnung mit dem Mikroprozessor und der restlichen Schaltungsanordnung über den Adreß-/Datenbus 168. Das Telemetriesystem 162 kann dem in 5 dargestellten Telemetriesystem 330 entsprechen, und es sendet Informationen zur externen Programmiereinrichtung und empfängt sie von dieser, wobei auch Informationen in Hinblick auf die berechneten mittleren Frequenzwerte und die Herzveränderlichkeitswerte übertragen werden, die im RAM 158 gespeichert sind. Der Sensor 112 kann dem Sensor 344 in 5 entsprechen, und er kann ein physikalischer Aktivitätssensor sein, wie vorstehend erörtert wurde. Die Ausgabe des Sensors 112 wird durch die Sensorverarbeitungsschaltungsanordnung 166 geführt, die der Sensorverarbeitungsschaltungsanordnung 342 in 5 entsprechen kann.
  • 8 ist ein schematisches Funktionsdiagramm einer Programmiereinrichtung, wie sie in 4 dargestellt ist, die zur Verwendung in Zusammenhang mit der Erfindung geeignet ist. Die Programmiereinrichtung 420 ist eine mikroprozessorbasierte Vorrichtung vom Typ eines Personalcomputers mit einer Zentralverarbeitungseinheit 450, die beispielsweise ein Intel-80386- oder 80486- oder ein Pentium-Mikroprozessor oder dergleichen sein kann. Ein Systembus 451 verbindet die CPU 450 mit einem Festplatten-Laufwerk 452, welches Betriebsprogramme und Daten speichert, und mit einer Graphikschaltung 453 und einem Schnittstellen-Steuermodul 454. Ein Diskettenlaufwerk 466 oder ein CD-ROM-Laufwerk ist auch mit dem Bus 451 gekoppelt und über einen Laufwerkseinführungsschlitz innerhalb des Gehäuses der Programmiereinrichtung 420 zugänglich. Die Programmiereinrichtung 420 weist weiter ein Schnittstellenmodul 457 auf, das eine Digitalschaltung 458, eine nicht isolierte Analogschaltung 459 und eine isolierte Analogschaltung 460 aufweist. Die Digitalschaltung 448 ermöglicht es dem Schnittstellenmodul 457, mit dem Schnittstellen-Steuermodul 454 zu kommunizieren.
  • Damit der Arzt oder eine andere im Gesundheitswesen tätige Person oder ein Benutzer mit der Programmiereinrichtung 420 kommunizieren kann, sind Steuertasten 465 oder wahlweise eine mit der CPU 50 gekoppelte Tastatur bereitgestellt. Der primäre Kommunikationsmodus erfolgt jedoch über den Graphikanzeige-Bildschirm 455 des von der Graphikschaltung 453 gesteuerten wohlbekannten "berührungsempfindlichen" Typs. Ein Benutzer der Programmiereinrichtung 420 kann sich damit durch die Verwendung eines Zeigestifts 456 austauschen, der auch mit der Graphikschaltung 453 gekoppelt ist und verwendet wird, um auf verschiedene Stellen auf dem Bildschirm 455 zu zeigen, welche Menüauswahlen zur Auswahl durch den Benutzer oder eine alphanumerische Tastatur zur Eingabe von Text oder Zahlen und anderer Symbole anzeigen.
  • Die Graphikanzeige 455 zeigt auch eine Vielzahl von Bildschirmdarstellungen durch Telemetrie nach außen gesendeter Daten oder Echtzeitdaten an, welche Messungen der Veränderlichkeit der Herzfrequenz und Herzfrequenztrends gemäß der vorliegenden Erfindung einschließen. Die Programmiereinrichtung 420 ist auch mit einem Streifendiagrammdrucker 463 oder dergleichen versehen, der mit dem Schnittstellen-Steuermodul 454 gekoppelt ist, so daß ein Kopieausdruck des EKGs, EGMs oder Markerkanals des Patienten oder auf der Anzeige 455 angezeigter Graphik erzeugt werden kann.
  • Wie Durchschnittsfachleute verstehen werden, ist es häufig erwünscht, ein Mittel für die Programmiereinrichtung 20 bereitzustellen, um ihren Betriebsmodus abhängig vom Typ oder von der Generation der zu programmierenden implantierten medizinischen Vorrichtung anzupassen. Es kann dementsprechend erwünscht sein, eine Erweiterungskassette zur Verfügung stehen zu haben, die EPROMs oder dergleichen zum Speichern von Softwareprogrammen enthält, um die Programmiereinrichtung 420 so zu programmieren, daß sie in einer bestimmten Weise arbeitet, die dem gegebenen Typ oder der gegebenen Generation der implantierbaren medizinischen Vorrichtung entspricht. Zusätzlich ist es gemäß der vorliegenden Erfindung erwünscht, die Fähigkeit durch die Erweiterungskassette oder durch das Diskettenlaufwerk 66 oder das CD-ROM-Laufwerk bereitzustellen.
  • Die nicht isolierte Analogschaltung 459 des Schnittstellenmoduls 457 ist mit einem Programmierkopf 422 gekoppelt, der verwendet wird, um die Aufwärts- und Abwärts-Telemetrieverbindungen zwischen dem Schrittmacher 410 und der Programmiereinrichtung 420 einzurichten, wie vorstehend beschrieben wurde. Die durch Aufwärtstelemetrie übertragenen EGM-Signale werden im Programmierkopf 422 empfangen und der nicht isolierten Analogschaltung 459 zugeführt. Die nicht isolierte Analogschaltung 459 wandelt wiederum die digitalisierten EGM-Signale in analoge EGM-Signale um und präsentiert diese Signale auf Ausgangsleitungen A EGM OUT und V EGM OUT. Diese Ausgangsleitungen können an einen Streifendiagramm-Recorder 463 angeschlossen werden, um einen Papierausdruck von A EGM oder V EGM bereitzustellen, den der Arzt betrachten kann. Ähnlich werden die vom Programmierkopf 422 empfangenen Marker auf die Markerkanal-Ausgangsleitung von der nicht isolierten Analogschaltung 459 gegeben.
  • Die isolierte Analogschaltung 460 im Schnittstellenmodul 547 ist bereitgestellt, um externe EKG- und elektrophysiologische (EP) Stimulationsimpulssignale zu empfangen. Insbesondere empfängt die Analogschaltung 460 EKG-Signale von Hautelektroden 459 des Patienten und verarbeitet diese Signale, bevor sie in einer auf dem Fachgebiet wohlbekannten Art dem Rest des Programmiersystems bereitgestellt werden. Die Schaltung 460 empfängt weiter für nichtinvasive EP-Untersuchungen die EP-Stimulationsimpulse von einem externen EP-Stimulator, wie auch auf dem Fachgebiet bekannt ist.
  • Zum Gewährleisten der richtigen Positionierung des Programmierkopfs 422 über der Antenne der zugeordneten implantierten Vorrichtung wird dem Arzt eine Rückmeldung gegeben, daß der Programmierkopf 422 in einer zufriedenstellenden Kommunikation steht und ausreichend starke RF-Signale empfängt. Diese Rückmeldung kann beispielsweise durch einen Kopfpositionsindikator, beispielsweise eine Leuchtdiode (LED) oder dergleichen, bereitgestellt werden, die zum Leuchten gebracht wird, um einen stabilen Telemetriekanal anzugeben.
  • 9 ist ein Funktionsflußdiagramm, in dem das Gesamt-Betriebsverfahren einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung beim Überwachen von Herzintervallen und beim Berechnen eines Index der Herzfrequenzveränderlichkeit für die Anzeige auf der externen Programmiereinrichtung dargestellt ist. In Zusammenhang mit dem Flußdiagramm aus 9 ist zu verstehen, daß angenommen wird, daß die dargestellten Operationen alle in der implantierten Vorrichtung auftreten, die als eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung angesehen wird. Es ist in diesem Zusammenhang auch zu verstehen, daß alle Berechnungen und Verarbeitungen der gemessenen Herzintervalle von dem Mikroprozessor innerhalb der implantierten Vorrichtung ausgeführt werden. Bei alternativen Ausführungsformen können jedoch ein oder mehrere Schritte des Verfahrens zum Bestimmen eines Index der Herzfrequenzveränderlichkeit in der externen Vorrichtung auf der Grundlage von der implantierten Vorrichtung durch Telemetrie zur externen Vorrichtung gesendeter Informationen ausgeführt werden.
  • Nach der Initialisierung bei 500 leitet die Vorrichtung bei 502 einen Zeitraum T1 ein, der einem längeren Zeitraum entspricht, über den die Herzfrequenzveränderlichkeit zu bestimmen ist und typischerweise ein Zeitraum von Stunden oder Tagen ist. Es wird angenommen, daß T1 am bevorzugtesten einem Zeitraum eines einzigen Tages entsprechen sollte, um die Anzeige und das Verständnis der berechneten Herzfrequenz-Veränderlichkeitswerte zu erleichtern. In Zusammenhang mit der Initialisierung des Zeitraums T1 werden die Werte von SUM24 und SUMSQ24 beide auf 0 zurückgesetzt. SUM24 soll die Summe aller berechneten Mittelwerte von Herzintervallen, die Depolarisationen der Herzkammer, beispielsweise atriale oder ventrikuläre Depolarisationen, trennen, über den Zeitraum von 24 Stunden widerspiegeln. SUMSQ24 spiegelt eine Summe der Quadrate der gebildeten Mittelwerte der Herzintervalle über den Zeitraum von 24 Stunden wider. Diese Werte werden mit Ablauf von jedem einer Anzahl kürzerer Zeiträume T2 inkrementiert und verwendet, um die beobachtete Herzfrequenzveränderlichkeit über den Zeitraum T1 unter Verwendung des SDMNN-Herzfrequenz-Veränderlichkeitsindex gemäß der vorliegenden Erfindung zu berechnen. Bei 504 leitet die Vorrichtung den ersten einer Folge kürzerer Zeiträume T2 ein, welche beispielsweise Zeiträume von einer bis 20 Minuten, vorzugsweise etwa 5 Minuten, sein können. Der Mittelwert der Herzintervalle zwischen aufeinanderfolgenden Depolarisationen während dieser 5-Minuten-Zeiträume wird verwendet, um den Wert von SUM24 und SUMSQ24 zu berechnen, wie vorstehend beschrieben wurde. Zusätzlich setzt die Vorrichtung bei 504 den Wert N, der einem Histogramm gespeicherter Herzintervalle entspricht, auf 1 zurück. Dieser Wert wird inkrementiert und beim Berechnen des mittleren Intervalls während jedes der kürzeren Zeiträume T2 verwendet, wie nachstehend erörtert wird. Der Wert von TOTAL, der auch beim Berechnen des Werts des mittleren Intervalls verwendet wird, wie nachstehend erörtert wird, wird auch bei 504 auf Null zurückgesetzt. Während T2 sammelt die Vorrichtung ansprechend auf eine bei 506 erfaßte Depolarisation bei 508 das Herzintervall, das mit der erfaßten Depolarisation endet. Beim Ablauf von T2 bei 510 fährt die Vorrichtung damit fort zu bestimmen, ob ein Mittelwert für die während T2 gesammelten Herzintervalle nützlicherweise berechnet werden kann, und sie fährt, falls dies der Fall ist, damit fort, den mittleren Intervallwert zu berechnen. Dies wird dadurch erreicht, daß bei 512 zuerst wahlweise unerwünschte Herzintervalle verworfen werden. Ob dieser Schritt erforderlich ist oder nicht, ist eine Funktion des Vorrichtungstyps, der zum Überwachen der Herzfrequenzveränderlichkeit und des Zustands des Patienten verwendet wird, in dem die Vorrichtung implantiert ist. Beispielsweise ist es im Fall eines Patienten, der einer atrialen oder ventrikulären Tachykardie unterliegt, wobei die Vorrichtung, bei der die vorliegende Erfindung verwendet wird, ein implantierbarer Schrittmacher oder Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator ist, erwünscht, alle Intervalle zu verwerfen, die mit einer stimulierten Depolarisation beginnen. Es kann auch erwünscht sein, alle Herzintervalle zu verwerfen, die der Erfassung und Behandlung von Tachyarrhythmien zugeordnet sind. Beispielsweise können alle Herzintervalle, die Tachyarrhythmie-Erfassungskriterien infolge ihrer verhältnismäßig kurzen Dauer erfüllen, alle Intervalle, die während des Ladens der Ausgangskondensatoren einer solchen Vorrichtung vor der Abgabe eines Kardioversions- oder Defibrillationsschocks erhalten werden, und alle Intervalle, die während der Abgabe von Antitachyarrhythmietherapien, wie einer Antitachykardie-Stimulation, einer Kardioversion und einer Defibrillation, erfaßt werden, verworfen werden. Zusätzlich oder alternativ kann es in Fällen, in denen die Erfindung in Zusammenhang mit einem Doppelkammer-Schrittmacher verwirklicht wird, der zum Umschalten zwischen verschiedenen Stimulationsmodi ansprechend auf erfaßte atriale Tachyarrhythmien in der Lage ist, erwünscht sein, Herzintervalle zu verwerfen, die während des Betriebs des Modusumschaltens zwischen Stimulationsmodi gemessen werden. Falls der Patient dagegen einen einfachen VVI-Schrittmacher aufweist und keine Tachyarrhythmien erfährt, kann es nicht erforderlich sein, gesammelte Herzintervalle mit Ausnahme jener, die mit stimulierten Depolarisationen beginnen, zu verwerfen. Es sei bemerkt, daß selbst dann, wenn einige oder alle dieser Herzintervalle zu verwerfen sind, die Auswahl der zu verwerfenden Intervalle nicht die Fähigkeit erfordert, zwischen normal ausgeführten und ektopischen Schlägen zu unterscheiden, sondern lediglich die Fähigkeit erfordert, entweder die Dauern zwischen Depolarisationen und/oder den zugrundeliegenden Betriebszuständen der Vorrichtung zu messen. Bei 514 werden die festgehaltenen Herzintervalle in einem Histogramm angeordnet, das in eine gewünschte Anzahl von Abschnitten auf der Grundlage der Intervalldauer unterteilt ist. Beispielsweise kann das Histogramm in 130 Abschnitte unterteilt sein, die jeweils zehn Millisekunden breit sind und sich von 300 Millisekunden bis 1600 Millisekunden erstrecken. Intervalle, die kleiner als 300 Millisekunden sind, können in den 300 – 310-Millisekunden-Abschnitt eingeordnet werden, während Intervalle, die größer als 1600 Millisekunden sind, in den 1590 – 1600-Millisekunden-Abschnitt eingeordnet werden können. Zum Minimieren des für das Histogramm erforderlichen Datenspeichers kann der Wert der Anzahl der Intervalle in einem Abschnitt wahlweise auf einen Maximalwert von beispielsweise 750 begrenzt werden.
  • Nachdem die Vorrichtung das Histogramm der Intervalle erzeugt hat und es im Direktzugriffsspeicher (RAM) der Vorrichtung gespeichert hat, addiert die Vorrichtung bei 516 die Werte aller in Abschnitte eingeordneten Intervalle innerhalb des Histogramms. Bei 518 vergleicht die Vorrichtung den Wert der Summe der in Abschnitte eingeordneten Intervalle mit einer vorgegebenen Gesamtdauer, die ein Teil des Werts der Dauer des Zeitraums T2 sein kann. Beispielsweise kann die Vorrichtung fordern, daß die Gesamtdauer der Intervalle innerhalb der Histogrammabschnitte wenigstens 20 % der Dauer des Zeitraums T2 beträgt. Falls die Gesamtdauer der in Abschnitte eingeordneten Herzintervalle kleiner ist als dieser Wert, gibt es keine Berechnung eines Mittelwerts für den vorhergehenden Zeitraum T2, und die Vorrichtung beginnt bei 504 mit der zeitlichen Festlegung des nächsten Zeitraums T2. Falls der kumulative Gesamtwert der in Abschnitte eingeordneten Intervalle bei 518 ausreichend groß ist, berechnet die Vorrichtung dann jedoch einen mittleren Intervallwert, indem zuerst die Anzahl der Intervalle im Abschnitt N (zuvor auf 1 initialisiert) zum Wert von TOTAL (zuvor auf 0 initialisiert) addiert wird. Bei 524 prüft die Vorrichtung, ob TOTAL größer als die Hälfte der Gesamtzahl (NINT) der in Abschnitte eingeordneten Intervalle ist. Falls dies nicht der Fall ist, wird der Wert von N bei 520 inkrementiert, und die Anzahl der Intervalle im nächsten Abschnitt wird bei 522 zu TOTAL addiert, bis TOTAL die Hälfte der Gesamtzahl der in Abschnitte eingeordneten Intervalle übersteigt. An diesem Punkt bei 526 dient der dem Abschnitt N (dem letzten Abschnitt, dessen Intervalle zum Wert von TOTAL addiert wurden) zugeordnete Frequenzbereich dazu, die mittlere Herzfrequenz während des vorhergehenden Zeitraums T2 festzulegen. Das untere Ende des Bereichs des Abschnitts, das obere Ende des Bereichs des Abschnitts oder bevorzugter die Mitte des dem Abschnitt zugeordneten Bereichs kann als der Mittelwert verwendet werden. Bei 528 wird der Wert des berechneten Mittelwerts zu SUM24 addiert. Bei 530 wird der Mittelwert quadriert, und das Quadrat des Mittelwerts wird bei 532 zu SUMSQ24 addiert.
  • Falls der längere Zeitraum T1 bei 534 nicht verstrichen ist, springt die Vorrichtung zurück, um den Zeitablauf des nächst kürzeren Zeittraums T2 bei 504 neu zu starten, und fährt damit fort, Herzfrequenzintervalle zu sammeln und Intervallmittelwerte zu berechnen, bis der längere Zeitraum T1 abgelaufen ist. Nach Ablauf des längeren Zeitraums T1 bei 534 fährt die Vorrichtung damit fort, den Index der Herzfrequenzveränderlichkeit SDMNN gemäß der vorliegenden Erfindung zu berechnen, indem zuerst die berechneten Werte von SUM24 und SUMSQ24 bei 540 gespeichert werden. Der Wert von SDMNN wird bei 538 nach der Formel SDMNN = (SUMSQ24 – ((SUM24)2/NFNT))/(NINT – 1) berechnet. Dieser Wert wird dann in der implantierten Vorrichtung gespeichert, um ihn später durch Telemetrie zu einer externen Vorrichtung zu übertragen.
  • Wie vorstehend erwähnt wurde, wird angenommen, daß in manchen Fällen die Zuordnung von Funktionen zwischen der externen und der internen Vorrichtung, die zum Verwirklichen der Erfindung verwendet werden, etwas verschieden sein kann. Beispielsweise kann an Stelle des tatsächlichen Berechnens des Werts von SDMNN gemäß der vorliegenden Erfindung die implantierte Vorrichtung einfach die Werte von SUM24 und SUMSQ24 speichern, so daß die externe Vorrichtung später die Berechnung von SDMNN gemäß der vorliegenden Erfindung ausführen kann. Es ist auch möglich, daß die Vorrichtung bei manchen Ausführungsformen einfach die Werte der nicht verworfenen Herzintervalle sammeln kann, um sie später zur externen Vorrichtung zu übertragen, wobei die Berechnung der Mittelwerte und des Herzfrequenz-Veränderlichkeitsindex SDMNN danach ausgeführt werden kann. Diese Ausführungsform wird jedoch in der Hinsicht als weniger wünschenswert angesehen, daß sie innerhalb der implantierten Vorrichtung erheblichen zusätzlichen Datenspeicherplatz benötigt.

Claims (4)

  1. Implantierbare Überwachungsvorrichtung (100) zum Überwachen der Herzfrequenzveränderlichkeit eines Patienten im Laufe der Zeit mit einer Meßelektrode (106, 102), die auf die Herzschläge des Patienten anspricht bzw. reagiert, einem Verstärker (152), der mit der Meßelektrode gekoppelt ist, und einer Datenprozessor- und Steuerschaltung (156), die mit dem Verstärker gekoppelt ist, wobei die Datenprozessor- und Steuerschaltung entsprechend einem Satz von Programmbefehlen arbeitet, um bereitzustellen: (a) einen ersten Überwachungszeitraum-Zeitgeber (502) mit einem ersten zeitlich festgelegten Überwachungsintervall, das sich über einen Zeitraum von Stunden erstreckt und zurücksetzbar ist, um eine Reihe erster zeitlich festgelegter Überwachungsintervalle zu erzeugen, die sich gemeinsam wenigstens über einen Zeitraum von Wochen erstrecken, (b) einen zweiten Überwachungszeitraum-Zeitgeber (504) mit einem zweiten zeitlich festgelegten Überwachungsintervall, dessen Dauer geringer ist als diejenige des ersten zeitlich festgelegten Überwachungstzeitraums und das zurücksetzbar ist, um eine Reihe aufeinanderfolgender zweiter zeitlich festgelegter Überwachungsintervalle während des ersten zeitlich festgelegten Überwachungsintervalls zu erzeugen, (c) einen Herzintervall-Meßzeitgeber (506), der durch aufeinanderfolgende Herzschläge aktiviert wird, (d) einen Speicher (158), der mit dem Herzintervall-Meßzeitgeber gekoppelt ist und Histogramm-Speicherabschnittsstellen für während des zweiten zeitlich festgelegten Überwachungsintervalls erhaltene Herzintervallmessungen aufweist, gekennzeichnet durch (e) eine Berechnungseinrichtung (514) für ein mittleres bzw. medianes Herzfrequenzintervall für den Patienten während jedes der zweiten zeitlich festgelegten Überwachungsintervalle, wobei die Berechnungseinrichtung für das mittlere Herzfrequenzintervall aufeinanderfolgend die Anzahl der in aufeinanderfolgenden Abschnitten des Histogramms gespeicherten Intervalle addiert, bis eine Summe erreicht wird, die größer oder gleich der Hälfte der Gesamtzahl der Herzintervallmessungen in allen Abschnitten des Histogramms ist, und ansprechend bzw. in Reaktion darauf, daß die Summe der addierten gespeicherten Intervalle die Hälfte der Gesamtzahl der Herzfrequenz-Intervallmessungen in den Histogrammabschnitten übersteigt, als ein mittleres Herzfrequenzintervall eine Herzintervallmessung innerhalb des letzten zu der Summe addierten Histogrammabschnitts festlegt, und (f) eine Berechnungseinrichtung (528, 530, 532) für einen Index SDMNN der innerhalb des ersten zeitlich festgelegten Überwachungsintervalls auftretenden Herzfrequenzveränderlichkeit des Patienten nach der Formel SDMNN = (SUMSQ – ((SUM)2/NINT))/(NINT – 1), wobei SUMSQ die Summe der Quadrate der für jedes der zweiten zeitlich festgelegten Überwachungsintervalle berechneten mittleren Herzfrequenz intervalle ist, SUM2 das Quadrat der Summe der für jedes der zweiten zeitlich festgelegten Überwachungsintervalle berechneten mittleren Herzfrequenzintervalle ist und NINT die Gesamtzahl der Abschnitten zugeordneten Intervalle ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei in dem Speicher Herzintervallmessungen gespeichert werden, die ein als Tachyarrhythmie identifiziertes Herzintervall übersteigen.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, welche weiter eine Berechnungseinrichtung (518) für die Gesamtdauer der gespeicherten Herzintervallmessungen aufweist, wobei die Berechnungseinrichtung für das mittlere Herzfrequenzintervall ein mittleres Herzfrequenzintervall nur dann berechnet, wenn die Gesamtdauer der gespeicherten Herzintervallmessungen eine erforderliche Dauer übersteigt.
  4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Berechnungseinrichtung (514) für die mittlere Herzfrequenz und die Berechnungseinrichtung (528, 530, 532) für den Index SDMNN der Herzfrequenzveränderlichkeit einen Mikroprozessor aufweisen, der eine Routine von Befehlen für jede Berechnungseinrichtung innerhalb eines Satzes von Programmbefehlen ausführt.
DE60012895T 1999-03-05 2000-03-01 Vorrichtung zur überwachung der herzfrequenz Expired - Lifetime DE60012895T2 (de)

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